Die Patientin kommt mit einem Rezept und legt mir gleichzeitig eine Packung Loperamid Mepha auf die Theke.
„Kann ich die bei Ihnen zurückgeben? Das sind die falschen …“
Ich schaue mir die Packung neugierig an. Eigentlich weiss ich ja schon die Antwort, die kann nur lauten: Nur zum entsorgen. Aber weshalb will sie die zurückgeben?
Sie sind von einer anderen Apotheke – sieht man an der Adresse auf den Dosierungsetiketten.
Das Rezept ist für genau diese Tabletten: 1 Packung Loperamid Mepha Tabletten. Es wurde als abgegeben gekennzeichnet – von der anderen Apotheke. Die Patientin ist bei einer Krankenkasse, bei der sie selber zahlen und die Rechnungen später einschicken muss, deshalb hat sie das Rezept wieder mitbekommen.
Die Patientin sieht, wie ich das Rezept und die Medikamente anschaue – sie erläutert: „Der Arzt hat die falschen aufgeschrieben. Ich brauche doch die ohne Lactose!“
Ja, jetzt erinnere ich mich –vor ein paar Tagen habe ich extra für sie nachgeschaut, ob im Imodium Lactose drin ist. In den Tabletten ist drin, in den lingual aber nicht. Die Patientin ist bekannt Lactoseintolerant – bei ihr geht auch so wenig nicht, wie in einer Tablette drin ist. Sie bekommt dann Darmkrämpfe und Durchfall … vom Mittel gegen Durchfall …
Sie hat damals eine Packung Imodium lingual gekauft … und ist danach zum Arzt gegangen um ein Rezept ausstellen zu lassen. Nur hat der hat ihr ein Rezept für die falschen ausgestellt: Auch das Generikum von Mepha hat Lactose drin, das steht hier in dem Fall sogar im Kompendium und in der Packungsbeilage:
(Eigentlich an sich schon erstaunlich, denn die Hilfsstoffe müssen in der Schweiz immer noch nicht angegeben werden).
Das Rezept hat sie dann in einer anderen Apotheke eingelöst und danach in der Packungsbeilage gelesen, dass das Lactose drin hat. Und jetzt will sie bei mir die Packungen zurückgeben, respektive ich soll es ihr gegen das richtige Medikament austauschen.
Uh – Kann ich nicht. Mal abgesehen davon, dass wir dieses Generikum nicht mal an Lager haben, nehme ich sicher nicht Medikamente von einer anderen Apotheke zum Umtauschen zurück.
Aber ich kann ihr (noch mal) das richtige – Imodium lingual – geben und auch auf dem Rezept vermerken. Eine Wiederholung sollte ja auch von der Krankenkasse übernommen werden. Den Rest muss sie selber mit der Apotheke ausmachen, bei der sie das bezogen hat.
Übrigens: die lingual Tabletten von Imodium. Inzwischen gibt es ja Generika von Imodium (siehe oben), und es gibt Generika „Lingual“ von den Motilium Lingual – aber es gibt immer noch keine „Lingual“ Generika von den Imodium. Lingual bedeutet: Schmelztabletten. Als ich letztens bei der Vertreterin einer Pharmafirma mal angefragt habe, weshalb nicht (die würden ja wirklich Sinn machen) kam dann die Antwort: Oh, wir würden gerne welche machen, aber da braucht man zum Vergleich die Unterlagen dafür von der ursprünglichen Firma … und die seien irgendwo verschollen / nicht auffindbar.
Schweiz. Das gibt’s.