Sonntagmorgen, 9 Uhr. Ich habe 15 der 80 Patienten auf unseren Stationen visitiert. Bereits jetzt sind drei ungeplante Entlassungen dazu gekommen. Patienten, die am Vortag betrunken und gestürzt auf unserer Station gelandet sind, möchten gerne nach Hause.
So auch eine junge Frau mit unkompliziertem Schädel-Hirn-Trauma, die nach 24 Stunden neurologischer Überwachung nun genug von der schnarchenden Bettnachbarin hat. Ein Berg an zusätzlicher Arbeit. Denn kein Patient verlässt das Haus ohne Entlassbrief. Schriftliche Anordnung vom Chef.
Nun gut, kein Problem. Die Patienten müssen sich nur etwas gedulden.
Als ich im 30. Zimmer ankomme, ist es bereits 11:30 Uhr. Ein weiterer Patient möchte gerne nach Hause gehen, da seine Freundin heute Geburtstag feiert. Er ist Anfang 20 und war vor drei Tagen als Fahrer in einen Autounfall verwickelt. Sein Schlüsselbein, mehrere Rippen und das Handgelenk sind gebrochen. Wir werden ihn erst Anfang nächster Woche operieren. Leider hat er auch noch eine kleine Milzlazeration. Ein subkapsuläres Hämatom, das konservativ behandelt wird. Erst heute Morgen wurde er von der Intensivstation auf unsere Normalstation verlegt. Die Hb-Werte sind stabil.
Mein Ratschlag kommt nicht gut an
Ich rate ihm, zu bleiben. Irgendwie hält er von meinem Ratschlag nichts. Er fühle sich eingesperrt, sagt er, ein Krankenhaus sei schließlich kein Gefängnis. Er könne selbst entscheiden und ihm gehe es gut. Zur operativen Versorgung käme er dann einfach am Dienstag wieder. Er merkt an, dass auch sein Bettnachbar nach Hause gehen dürfe. Und den habe schließlich vor zwei Tagen eine dicke Eisenstange am Schädel erwischt, das sei ja wohl schwerwiegender.
Er hat Recht. Natürlich darf er selbst entscheiden. Aber das mit der schwerwiegenden Traumafolge schätzt er leider falsch ein. Ich erkläre ihm ausführlich, was eine zweizeitige Milzruptur ist. Er entscheidet, dass er noch etwas Bedenkzeit braucht.
Ich werde kurz unterbrochen …
Der OP ruft an, meine Visite wird kurzfristig unterbrochen. Als ich um 15 Uhr aus dem OP komme, um die Visite zu beenden, entlässt sich der junge Mann gegen Unterschrift auf eigene Verantwortung nach Hause. Auf meinem ausgedruckten Bogen steht dick und fett unterstrichen: „lehnt stationäre Überwachung aufgrund potentieller Lebensgefahr ab. Komplikation: Tod.“
Ein Freund holt ihn ab. Seine Eltern darf ich, auf Nachfrage, nicht verständigen. Ich informiere meinen Oberarzt über die Details. Mir ist – selbst nach rechtlicher Absicherung – nicht wohl dabei. Ohne zu zögern, wählt er die angegebene Nummer der Eltern. Er informiert sie nicht gerade sachlich über die „Dummheit“ ihres Sohnes, sodass ich keine Stunde später einen neuen Aufnahmebericht für meinen nun doch einsichtigen Patienten anlegen muss. Oder sollte ich sagen darf?