Dass die Atmosphäre zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern nicht die beste ist, ist allgemein bekannt. Man versucht, über die Runden zu kommen und höflich zu bleiben. Aber nun haben sich die Fronten verhärtet.
Der Auslöser für meinen Beitrag ist ein Verhalten einer Kasse, welches absolut nicht mehr nachvollziehbar ist. Wir haben hier einen Maximalversorger und eine der großen „grünen“ Kassen. Es geht um einen Streitpunkt, der im stationären Sektor mittlerweile allen Beteiligten die Nerven raubt: die Aufwandspauschale. Alle, die damit schon einmal in Berührung kamen, dürften jetzt mit den Augen rollen. Hierbei geht es um einen rein juristischen Streit, der sich allerdings schon über drei Jahre hinzieht und völlig am gesetzgeberischen Gedanken vorbei rauscht.
Um es kurz zu fassen: Es muss eine Aufwandspauschale an die Krankenhäuser gezahlt werden, sobald eine MDK-Prüfung keine Beanstandung der geprüften Rechnung ergibt, mit anderen Worten ein Aufwendungsersatz für den entstandenen personellen und zeitlichen Aufwand durch die MDK-Prüfung. Eigentlich sinnvoll möchte man denken – und vor allem simpel.
Unverständnis seit drei Jahren
Das Bundessozialgericht hat in seiner jahrelangen, oftmals unverstandenen, Rechtsprechung dann festgelegt, dass es diese Aufwandspauschale in den Fällen nicht gibt, in denen nur sachlich-rechnerisch geprüft wurde.
„Was soll das sein? Was ist der Sinn? So steht es nicht im Gesetz!“
Ja, das sind im Groben die Gedanken, die in den Häusern und unter den Juristen in den Verbänden so seit über drei Jahren kursieren. Diese Entscheidung kommt den Kassen natürlich gelegen, da sie davon profitieren und somit Beträge in Millionenhöhe verrechnen, bzw. gar nicht erst bezahlen – obwohl der Aufwand bei den Kliniken besteht und zwar bei jeder MDK-Prüfung.
Ungeachtet dessen, wie man dazu steht und die Aufwandspauschale rechtlich einordnet, so geht es hier im Einzelfall um jeweils 300 Euro. Nichts, worum es sich zu streiten lohnt? Eigentlich nicht. Wenn nicht diese besagte Kasse kurz vor Ende des Jahres (Weihnachten, Jahresabschluss, etc.), wenn die die Nerven eh schon blank liegen, eine Summe in Höhe von mehr als 650.000 Euro verrechnet hat. Alles Aufwandspauschalen und das allein in einem Krankenhaus. Da kommen einige schöne Summen zusammen, rechnet man alle Häuser zusammen.
Unmögliches Verhalten einer einzelnen Kasse
Natürlich könnte man jetzt sagen, die Kassen sehen selbstverständlich anders. Klar möchte man sein Geld auch zurückholen wollen. Natürlich, aber diese Sachverhalte liegen zum einen gerade beim Bundesverfassungsgericht zur Klärung und zum anderen konnte man sich mit allen, ja allen, anderen Kassen darauf verständigen, dass erstmal nichts passiert, bis das Bundesverfassungsgericht sich positioniert.
Dieses Verhalten widerspricht nicht nur dem vielgepriesenen gegenseitigen Rücksichtnahmegebot, sondern dürfte auch einige kleinere Krankenhäuser an den Rand der finanziellen Belastbarkeit führen. Und das wegen einer juristischen Meinungsverschiedenheit. Nicht wegen Misswirtschaft, mangelhafter Hygiene oder eines Fehlverhaltens.
Die Krankenhäuser werden sich wehren, wir werden solch ein Verhalten nicht mehr hinnehmen.