In Herne gab es eine Box im Supermarkt. Man warf dort sein Arztrezept ein. Die Bestellscheine wurden von Apothekern eingesammelt, die Medikamente kurze Zeit später ausgeliefert. Das Konzept: einfach und brillant. Und ab sofort verboten, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.
Auch wenn die Idee sehr praktisch erscheint, darf eine Apothekerin in Herne künftig nicht mehr Rezepte mit einer Box im örtlichen Supermarkt einsammeln, um den Kunden die verschriebenen Arzneimittel anschließend nach Hause zu liefern. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW gestern entschieden.
Die Pharmazeutin verfügte über eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Medikamenten und hatte somit im Eingangsbereich eines Supermarkts eine Box aufgestellt, in die Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen konnten. Nach dem Einsammeln der Verschreibungen und Bestellungen durch die Mitarbeiter der Apothekerin wurden die Medikamente durch einen Botendienst nach Hause geliefert. Die Stadt Herne untersagte ihr das Betreiben dieser Sammeleinrichtung, woraufhin diese hiergegen Klage einreichte, jedoch durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen wurde. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht heute bestätigt.
Nach den apothekenrechtlichen Vorschriften sei grundsätzlich zwischen Präsenzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln zu unterscheiden. Andere Abgabemöglichkeiten sehe der Gesetzgeber nicht vor. Die Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln umfasse das Konzept der Sammelbox nicht, denn das von der Frau praktizierte Vertriebskonzept stelle sich wegen der engen räumlichen Bindung an die Präsenzapotheke nicht als Versandhandel dar.
Das Bestellsystem der Klägerin richte sich zielgerichtet und nahezu ausschließlich an Kunden des Supermarkts bzw. Einwohner der Stadt Herne, die dem räumlichen Einzugsgebiet der Präsenzapotheke zugeordnet werden können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache hat das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob die Apothekerin diese wahrnimmt, bleibt abzuwarten.