Das Bundesverfassungsgericht wird Anfang Oktober prüfen, ob die Vergabe der Medizinstudienplätze mit Numerus Clausus rechtens ist. Studienplätze im Fach Humanmedizin sind jedes Jahr sehr umkämpft, im Wintersemester 2014/15 bewarben sich beispielsweise 43.000 Abiturienten auf rund 9.000 Plätze. Mittlerweile müssen Bewerber, die über das reguläre Auswahlverfahren keinen Platz bekommen, bis zu 7,5 Jahre warten. Gelsenkirchener Verwaltungsrichter kritisieren nun, dass die Abiturnoten bundesweit nicht vergleichbar seien und fordern deshalb Landesquoten.
Quelle: Bundesverfassungsgericht