Infolge des Gesetzes „zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) ist es möglich, dass Krankenhäuser eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld einführen können, die sogenannte stationsäquivalente Behandlung.
Das Gesetz sagt uns in § 39 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V: „Die stationsäquivalente Behandlung umfasst eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld durch mobile ärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Sie entspricht hinsichtlich der Inhalte sowie der Flexibilität und Komplexität der Behandlung einer vollstationären Behandlung.“
Na endlich mal eine Verbesserung, würde man denken.
Hochgelobt und als "große Befreiung für die Klinikärzte" beschrieben, als ein Konzept dargestellt, welches an den „starren Grenzen des deutschen Gesundheitssystems rüttelt, weil es die Trennung zwischen "ambulant" und "stationär" aufhebt“.
Aber so ist es eben nicht. Sieht man sich die Gesetzesbegründung, die Stellungnahmen der Fachgesellschaften (Plattform Entgelt, BFLK und DFPP, Marburger Bund) und den nun konkretisierten Gesetzestext an, so ist deutlich zu sehen, dass eben nicht eine Mischform oder eine aufgeweichte stationäre Alternative geboten werden soll.
Ausdrücklich sollen ausschließlich Patienten behandelt werden, bei denen die Indikation zur stationären Behandlung gegeben ist, welche also krankenhausbedürftig sind.
Krankenhausbehandlung ist und bleibt nach dem Gesetzgeber bislang ultima ratio. Das heißt, dass auch die stationsäquivalente Behandlung, da gleichgesetzt mit der stationären Behandlung, ultima ratio bleiben muss.
Es ist also kein „Auffangtatbestand“ für alle Patienten, die nicht stationär aufgenommen werden müssen, zu krank für ambulante Alternativen sind und teilstationäre Angebote nicht zur Verfügung stehen.
Ob das unter diesen Gesichtspunkten nun das Allheilmittel ist, mag ich zu bezweifeln. Eine Mischform für Patienten, die sonst eben durchs Raster fallen, da nicht krankenhausbedürftigt, aber ambulant nicht ausreicht, wäre vielleicht auch mal eine Variante, um drüber nachzudenken.