Die bio-psycho-sozial 'Abgehängten' hätten dann immer noch keine Extra-Mittel, um sich bei Leistungsausschlüssen nach SGB V Zuzahlungen, Apotheken-OTC-Präparate, Grüne Rezepte bzw. Privatleistungen erlauben zu können. Besserverdiener müssen mit zukünftiger 'Bürgerversicherung für Alle' die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und komplette Verbeitragung ihrer 'Sonstigen Einkünfte' befürchten.
Einführung
Eine Initiative aus Hamburg unter der Federführung von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks will gar Hamburger Beamten einen GKV-Übertritt andienen. Das erhöht allerdings unmittelbar die Relevanz des Themas Bürgerversicherung für den Wahlkampf. Eine Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse untersucht die Kostenfolgen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das IfMDA in Kiel beschäftigt sich nicht nur mit diesen Aspekten in der öffentlichen Diskussion. Deren Direktor und Volkswirt Dr. Thomas Drabinski schlussfolgert laut Ärzte Zeitung: "Eine ausgaben-neutrale Einführung der Bürgerversicherung auf Leistungserbringer-Seite würde zu einer Beitragssatzerhöhung in der GKV um 1,5 Prozentpunkte führen." https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/?sid=940860
Wurde hier die "Rechnung ohne den Wirt" gemacht?
Auch wenn ich den Volkswirt Dr. Thomas Drabinski vom Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) persönlich sehr schätze, aber wurde hier nicht zu einseitig und kurzsichtig auf die Ausgabenseite einer theoretisch möglichen "Bürgerversicherung für Alle" geschaut? Denn letztere gilt dann ebenfalls für Bundes-, Landtags-Abgeordnete und Regierungsvertreter/-innen, Herr Kollege Prof. Dr. med. Karl Lauterbach!
Was wollen die SPD, die Grünen und die Linke?
SPD, Grünen, Linken und zuletzt der Hamburger Senatsregierung geht es nicht nur um eine ausgabenbudget-neutrale Umgestaltung der Gesundheits- und Krankheits-Bewältigungs- und Versorgungssysteme, sondern langfristig eher um ideologisch motivierte Einkommens-Umverteilungsstrukturen und den Wandel hin zu einer staatsmedizinischen Versorgung. Dass dabei die Kranken-und Sozialversicherungs-Beitragssätze im Sinne einer Umverteilung von oben nach unten in den höheren Einkommens-Gruppen überproportional ansteigen müssen, wenn die "Einheits-Bürgerversicherung" mit einem fixen Prozentsatz vom Brutto-Einkommen tatsächlich kommen soll, liegt auf der Hand.
Problem sinkender Lohnquote und Beitragsbemessungsgrenze
Würden Bürgerversicherungs-Beiträge von allen Krankenversicherten gleichermaßen weiter nur lohn- und einkommensabhängig erhoben, entstünde dadurch eine neue Gerechtigkeitslücke: Mit weiter sinkender Lohnquote blieben zunehmende Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, (Erb-)Vermögen, Kapitalbeteiligungen und Kapitaleinkünften weiter unberücksichtigt. Neben der zusätzlichen Berücksichtigung "Sonstiger Einkünfte" nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) müsste in einer "Bürgerversicherung für Alle" auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) fallen. Es wäre ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Bezieher hoher Einkommen und Einkünfte oberhalb der BBG keinerlei Kranken- und Sozial-Versicherungsabgaben mehr bezahlen müssten.
Höhere Bürgerversicherungsbeiträge für Gutverdiener
In einer Übersicht der GKV-Krankenkassen 2017 existieren insgesamt 113 Krankenkassen mit einem Beitragssatz zwischen 14,90 % und 16,40 Prozent.https://www.krankenkassenzentrale.de/beitrag Bei Aufhebung der BBG müssten dann auch Einkommens-Millionäre diesen Anteil vom monatlichen SV-Brutto zahlen.
Durchschnittlicher Beitragssatz derzeit 15,7 Prozent
Der durchschnittliche Beitragssatz der GKV liegt 2017 - wie schon 2016 - bei 15,7 Prozent. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Neben den gesetzlich vorgegeben 14,6 % kommt durchschnittlich noch ein Zusatzbeitrag von 1,1% dazu - das ergibt einen Beitrag von 15,7%. Der Zusatzbeitrag wird dabei alleine von den Arbeitnehmern getragen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% wird paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2017 bei 4.350 Euro Brutto pro Monat. Verdient ein Arbeitnehmer deutlich mehr als 4.350 Euro, müssen sein Arbeitgeber und er trotzdem nur den Maximalbeitrag für die GKV bezahlen: Arbeitgeberanteil: 317,55 Euro Arbeitnehmeranteil: 317,55 Euro + Zusatzbeitrag https://www.cecu.de/krankenkassenbeitrag.html
"Bürgerversicherung für Alle" ist eine Mogelpackung
Geringverdiener und bio-psycho-sozial "Abgehängte" haben keinerlei Extra-Mittel, um sich bei der Fülle der Leistungsausschlüsse nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V): - SGB V § 34 Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel - SGB V § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschuldenhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html Zuzahlungen, Apotheken-Selbstzahler-Leistungen (OTC-Präparate), "Grüne Rezepte" bzw. Privatleistungen (z.B. Tattoo-Entfernungen, Zahnkosmetik) noch leisten zu können. Besserverdiener müssen mit Aufhebung der BBG unter Berücksichtigung aller ihrer "Sonstigen Einkünfte" wesentlich mehr für eine zukünftige "Bürgerversicherung für Alle" einzahlen.
Wegen der Komplexität des Themas nur eigene Quellenangaben: http://news.doccheck.com/de/blog/post/6667-wohin-fuehrt-die-buergerversicherung/http://news.doccheck.com/de/blog/post/5562-spd-echt-gesund-schwer-krank-oder-voll-krass/ Schätzler, Thomas G.: „Kopflos in die Kopfpauschale“ in Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (TUP) 61,H. 3, Juni 2010, S. 207-210, Juventa Verlag, Weinheim