Etwa 60% der befragten Bürgerinnen und Bürger sind dafür, eine Krankenversicherung als Bürgerversicherung für alle zu schaffen, ergab eine Insa-Umfrage im Auftrag von BILD. SPD und Grüne wollen nach der Bundestagswahl eine Bürgerversicherung schaffen, in die auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler eintreten. Einheitliche Honorarregelungen für Ärzte sollen so 'Sonderbehandlungen' verhindern.
PKV und GKV Etwa 90 Prozent der Bundesbürger sind selbst- oder familienversichert in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Etwa 10 Prozent sind Vollversicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Eine Zwangsvereinigung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung würde die PKV-Mitglieder, ihren bisherigen Versicherungsstand und ihre Alters-Rückstellungen entschädigungslos enteignen. Problem sinkender Lohnquote Ein weiterer Problemkomplex tritt hinzu: Würden die Bürgerversicherungs-Beiträge weiterhin nur lohn- und einkommensabhängig erhoben, entstünde eine neue Gerechtigkeitslücke, welche die SPD angeblich zu schließen vorgibt: Denn mit weiter sinkender Lohnquote blieben zunehmende Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalbeteiligungen und -Einkünften weiter unberücksichtigt. Beitragsbemessungsgrenze Neben der Berücksichtigung "Sonstiger Einkünfte" nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) müsste auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) fallen. Denn es wäre ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Bezieher hoher Einkommen und Einkünfte oberhalb der BBG keinerlei Kranken- und Sozial-Versicherungsabgaben mehr zahlen müssten. Höhere Bürgerversicherungsbeiträge für Gutverdiener In einer Übersicht der GKV-Krankenkassen 2017 existieren insgesamt 113 Krankenkassen mit einem Beitragssatz zwischen 14,90 % und 16,40 Prozent. https://www.krankenkassenzentrale.de/beitragDurchschnittlicher Beitragssatz 15,7 Prozent Der durchschnittliche Beitragssatz der KGV liegt 2017 - wie schon 2016 - bei 15,7 Prozent. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Neben den gesetzlich vorgegeben 14,6 % kommt durchschnittlich noch ein Zusatzbeitrag von 1,1% dazu - das ergibt einen Beitrag von 15,7%. Der Zusatzbeitrag wird dabei alleine von den Arbeitnehmern getragen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% wird paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2017 bei 4.350 Euro Brutto pro Monat. Verdient ein Arbeitnehmer deutlich mehr als 4.350 Euro, müssen sein Arbeitgeber und er trotzdem nur den Maximalbeitrag für die GKV bezahlen: Arbeitgeberanteil: 317,55 Euro Arbeitnehmeranteil: 317,55 Euro + Zusatzbeitrag
Bürgerversicherung als Mogelpackung 1. für Geringverdiener, weil Sie sich die Leistungsausschlüsse nach SGB V, Zuzahlungen, Apotheken-Selbstzahler-Leistungen (OTC-Präparate) und "Grünen Rezepte" gar nicht leisten können. 2. weil Besserverdiener mit Aufhebung der BBG prozentual wesentlich mehr für die zukünftige Bürgerversicherung einzahlen müssen. Bild: Teilreproduktion SPD-Programm Copyright Praxis Dr. Schätzler
Vgl. auch Schätzler, Thomas G.: „Kopflos in die Kopfpauschale“ in Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (TUP) 61,H. 3, Juni 2010, S. 207-210, Juventa Verlag, Weinheim