'Neue GOP für Ausgabe und Beratung - Ärzte, die den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom veranlassen, rechnen ab April die Gebührenordnungsposition GOP 01737 (Bewertung 57 Punkte, Vergütung 6 Euro) ab. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung...
...Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten." So schreibt die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zur Neueinführung der immunologischen Tests auf Blut im Stuhl (iFOBT) unter
http://www.kbv.de/html/1150_27552.php
Übrigens steht "iFOBT" als Akronym für "immunological fecal occult blood test".
"Fürs Labor gedacht ist die Abrechnung des Tests nach EBM-Nr. 01738", steht in der Ärzte Zeitung Online von heute unter
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/932806/neu-1-april-ifobt-notfaelle-jetzt-neu-ebm.html
Aber was steckt dahinter? Interessanterweise formuliert die KBV dazu:
"Neue GOP für Laboruntersuchung"
"Für die Untersuchung der Stuhlprobe im Labor gibt es ab April zwei neue GOP: die GOP 01738 (Bewertung 75 Punkte, Vergütung 7,90 Euro) bei einer präventiven Untersuchung und die GOP 32457 (Bewertung 6,21 Euro) bei einer kurativen Untersuchungsindikation. In den Laborleistungen enthalten sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem."
Behandelnde Ärzte die "Dummen"?
Das heißt mit anderen Worten: Haus- oder fachärztliche Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die anschließende Beratung des Patienten werden als GOP 01737 mit 57 Punkten und ganzen 6 Euro vergütet, während eine weitgehend vollautomatisierte, schlichte Laboruntersuchung als GOP 01738 mit 75 Punkten und 7,90 Euro bewertet wird?
Es geht noch schlimmer!
Im kurativen Bereich kommt es noch schlimmer: Das Labor erreicht mit der GOP 32457 als Praxisumsatz 6,21 Euro, wogegen Haus- und Fachärzte leer ausgehen. Ihre Zusatzarbeit mit Ausgabe, Rücknahme, Weiterleitung in das Labor und zusätzlicher Beratung des Patienten bei einem weiteren Termin verschwinden im Orkus der bereits durch Multimorbidität und Mehrfach-Inanspruchnahme erschöpften Versicherten- und Grundpauschale eines 3-Monats-Quartals.
KBV -"contradictio in adjecto"
Dann noch, sozusagen als "Sahnehäubchen", obendrauf! "Stuhltest jedes Jahr ab 50", schreibt die KBV, und weiter kontradiktorisch:
"Der Stuhltest ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung."
Patienten präventiv-diagnostisch ausgegrenzt?
Damit wird erneut klar, dass bei Patienten, die aus welchen Gründen auch immer keine zwei Präventiv-Koloskopien machen lassen wollen oder können, (zur Strafe?) die Untersuchungsfrequenz in der tumorbiologisch entscheidenden Lebensphase vom 55. bis 65. Lebensjahr wesentlich ausgedünnt wird. Das trifft im Übrigen auch für Hochrisikopatienten in der langen Latenzphase zwischen den beiden Präventivkoloskopien zu.
KBV und G-BA uneinsichtig!
Unbeirrt schreibt die KBV: "Studien haben gezeigt, dass mit immunologischen Tests nicht sichtbares Blut im Stuhl insbesondere mit einer höheren Sensitivität nachgewiesen werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte daher festgelegt, den Guajak-basierten Test abzulösen; die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde entsprechend geändert. Anspruch auf die Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs haben Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren."
Darmkrebs-Primärprävention prioritäres Ziel!
Mit keinem Wort wird erwähnt, dass es in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle n i c h t zur Krebsfrüherkennung, sondern zum primären Ausschluss von Krebserkrankungen und damit zur entlastenden Primärprävention von Darm-Tumorkrankheiten für unsere Patientinnen und Patienten kommt.