Am 02.03.2017 schrieb ich an den Chefredakteur der Ärzte Zeitung wegen seines Editorials zur Darmkrebsvorsorge, Herrn Wolfgang van den Bergh, an den verantwortlichen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), und an die Felix-Burda-Stiftung, um auf Missstände und inhaltliche Fehler bei den Darmkrebsvorsorge-Richtlinien hinzuweisen. Bis heute keine Antworten!
Die Felix-Burda-Stiftung zeichnet seit 2001 für die Kommunikation der Darmkrebsvorsorge https://www.felix-burda-stiftung.de/darmkrebsvorsorge und -Früherkennung verantwortlich. Zu den jährlichen Projekten der Stiftung zählen u.a. der bundesweite Darmkrebsmonat März https://www.felix-burda-stiftung.de/unsere-projekte/darmkrebsmonat, der Felix Burda Award https://www.felix-burda-stiftung.de/felix-burda-award, die Initiative für betriebliche Prävention https://www.felix-burda-stiftung.de/betriebliche-praevention, Europas größtes Darmmodell https://www.felix-burda-stiftung.de/darmmodell und der Gesundheits-Butler APPzumARZThttps://www.felix-burda-stiftung.de/appzumarzt fürs Smartphone.
"Sehr geehrter Herr van den Bergh, gestatten Sie mir bitte, Ihr ÄZ-Editorial zu kommentieren. Ist es nicht ein dilettantischer Anachronismus? Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) erwähnt an keiner Stelle, dass es in der Mehrzahl der Fälle zum Ausschluss von Krebserkrankungen und damit zur entlastenden Primärprävention von Tumorkrankheiten für unsere Patientinnen und Patienten kommt. Beim Mann Richtlinien-Chaos! Ab 45 Jahren Genital-, Prostata- und ab 35 Jahren Hautuntersuchungen; Darmuntersuchungen aber erst ab 50. Keine verbindlich evaluierte PSA-Testung. Derzeit von 50 bis 55 Jahren 1 x jährlich Hämoccult® für Frauen und Männer. Für diejenigen ab 55 Jahren, die k e i n e Präventivkoloskopie machen lassen wollen, soll dann nur alle 2 Jahre ein Hämoccult-Test durchgeführt werden, obwohl Darmkrebs-Prävalenz und –Inzidenz in dieser Altersgruppe am stärksten ansteigen? Das ist doch zugleich der entscheidende Grund für die beiden Vorsorge Koloskopien! Mit 55 die erste Präventivkoloskopie und mit 65 Jahren die zweite durchgeführt, senken Morbidität und Mortalität signifikant. Doch warum behindert man bei Koloskopie-Verweigerern zugleich die Darmkrebs-Frühdetektion mit aktiver Ausdünnung der Vorsorge- und Früherkennungs-Intervalle? Meines Wissens sind diese, unsere Patienten gefährdenden, völlig unlogischen Widersprüche bisher nie thematisiert oder aufgeklärt worden. Ich bitte höflichst um eine Stellungnahme, um die Darmkrebs-Vorsorge und -Früherkennung zu verbessern. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund" Kleppingstr. 24 44135 Dortmund th.g.schaetzler@gmx.de Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) in der Fassung vom 18. Juni 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2009, Nr. 148a in Kraft getreten am 3. Oktober 2009 zuletzt geändert am 21. April 2016, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 08.07.2016 B2, in Kraft getreten am 1. Januar 2017 § 37 Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von kolorektalen Karzinomen (1) Versicherte haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von kolorektalen Karzinomen nach Maßgabe der §§ 37 bis 42. (2) Versicherte haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Tests auf occultes Blut im Stuhl. (3) Versicherte haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf insgesamt zwei Koloskopien zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms. Die zweite Koloskopie kann frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie beansprucht werden. Für eine optimierte Früherkennung ist die Durchführung der ersten Koloskopie im Alter von 55 Jahren anzustreben. Jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Koloskopie zählt als zweite Koloskopie. (4) Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung eines Tests auf occultes Blut im Stuhl. Bei einem positiven Befund des Tests besteht ein Anspruch auf Abklärung durch eine Koloskopie. Für diese Koloskopie gelten die für die koloskopischen Leistungen zur Früherkennung festgeschriebenen Regelungen... https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/17/