Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lautet: Firmen können künftig ihren Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuchs und anderen religiösen Zeichen untersagen.
Die Voraussetzung dafür sind klare vom Unternehmen definierte Regeln, die für alle gelten, niemanden in seiner Religion oder Weltanschauung diskriminieren und die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter sichern.
In Deutschland ist es erlaubt, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Wenn Vorgesetzte allerdings aus nachvollziehbaren Gründen Wert auf neutrales Auftreten in der Öffentlichkeit legen, können sie ein Verbot aussprechen. Einwände von Kunden gegen das Tragen eines Kopftuchs stellen keine Rechtfertigung für ein Verbot dar.
Auch in Bereichen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen oder Kliniken könnte die neue Regelung zum Thema werden. Das Urteil kann vor allem für Mitarbeiter mit Kunden- oder Patientenkontakt eine Rolle spielen.
Die Abstimmung ist beendet, die Ergebnisse können Sie morgen auf DocCheck News lesen.