Mit den Dauerrezepten ist das so eine Sache. Das Rezept bleibt in der Apotheke und der Patient kann nach Bedarf zu uns kommen und weitere Packungen erhalten. Im Normalfall bekommt der Patient zu dem Medikament nicht noch einen Abholzettel mit: der Name /Ausweis und eine Info zum Produkt, reicht uns beim Abholen.
Nur bei bestellten Sachen haben die Leute einen Abholzettel, bei Dauerrezepten den Ausweis, zum Beispiel die Krankenkassenkarte, manchmal die leere Packung: da steht die Info auch auf dem Dosierungsetikett. Mit der Zeit kennen wir auch unsere Stammkunden, die müssen dann nur noch sagen, was sie brauchen.
Was aber, wenn jemand anderes als der Patient, für den das Dauerrezept ist, Medikamente abholen will?
Eines der ersten Dinge, die wir bei einer Abgabe abklären müssen, ist der Empfänger des Medikamentes. Wenn ein Mann etwas abholen kommen will und einen Frauennamen nennt, ist es ziemlich deutlich, dass er nicht der Empfänger ist.
Gut, wenn ich die Person kenne und ich weiß, er ist der Ehemann der Frau (und er hat sie auch schon begleitet), dann gehe ich im Normalfall davon aus, dass es okay ist, ihm die Medikamente auszuhändigen. Oder ich vermerken in einem Kommentar, wer die Erlaubnis hat, Medikamente für die Person zu holen.
Beruhigungsmittel ohne Bestätigung
Vor Kurzem hatten wir aber einen Fall, da wollte ein Mann für seine Freundin ein starkes Beruhigungsmittel – Seresta – abholen. Er hatte nichts, außer dem Namen der Patientin und dem Mittel. Kein Ausweis, keine Bestätigung, ich habe ihn noch nie gesehen.
Ich habe ihm gesagt, dass ich entweder eine schriftliche Erklärung oder mindestens einen Telefonanruf von ihr zur Bestätigung brauche, um ihm das Präparat mitgeben zu können.
Ich meine, das ist heute keine Sache mehr: Er kann sie rasch per Handy informieren, ich bekomme einen Anruf und stelle ein paar Fragen. Ihre Telefonnummer war übrigens nicht hinterlegt, sonst hätte ich selbst angerufen. Und nennen wollte er sie mir auch nicht.
Er war nicht ganz so zufrieden – gelinde ausgedrückt – und ging dann. Auch den Rest des Tages habe ich nichts mehr von ihr (oder ihm) gehört. Das macht mich doch etwas misstrauisch.
Es gibt Vorschriften. Ich drücke nicht einfach jemandem irgendwelche (potenten) Medikamente zum Mitnehmen in die Hand, wenn ich nicht sicher bin, dass es an der richtigen Stelle ankommt.
Vielleicht war das tatsächlich ihr Freund – im dööfsten Fall war das aber einfach jemand, der irgendwie mitbekommen hat, dass sie dieses Beruhigungsmittel nimmt und versucht, so (gratis und bequem für ihn) an das Medikament zu kommen.
Ehemann ohne Erlaubnis
Übrigens: Auch der Ehemann hat nicht automatisch die Erlaubnis, Medikamente für die Frau abzuholen, oder umgekehrt. Das Patientengeheimnis gilt selbst gegenüber Verwandten. Meistens ist die Abgabe aber okay: die Partner wissen nicht nur, für wen und was gebraucht wird, man kann auch beim Patienten nachfragen, wenn man Zweifel hat. Aber wir haben mindestens einen Fall, wo „sie“ einen Kommentar bei sich hinterlegen ließ, dass „er“ keine Tabletten für sie abholen darf. Die beiden sind (weiter) verheiratet und kommen gelegentlich zusammen. Mir ist das recht – Hauptsache, wir wissen es.