„Weg mit den Privilegien für Apotheker“, schreibt der Spiegel. „Das Ende der Apothekerpreise“, titelt die Tagesschau. Was ist passiert?
Apotheken in Deutschland haben eine gesetzliche Preisbindung was die rezeptpflichtigen Medikamente angeht. Wer da Rabatte oder Geschenke dazu anbietet, macht sich strafbar. Damit soll verhindert werden, dass Leute vermehrt Medikamente beziehen, nur um an diese „Geschenke“ zu kommen, seien die jetzt monetär oder selber Produkte.
Ebenso ist den Apotheken verboten Rabatte anzunehmen beim Einkauf der Medikamente – das soll verhindern, dass die Apotheken korrumpiert werden und bei ihren Beratungen dann diese Produkte empfehlen.
Sie dürfen also weder reduziert einkaufen, noch irgendwelche Rabatte anbieten. Die Apotheke (nicht nur in Deutschland) ist zwar ein „Detailhandelsgeschäft“ in privater Hand, aber sehr streng reglementiert durch Gesetze – um die Qualität aufrechtzuerhalten und auch um die Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen.
Ausnahmen für den Online-Versand
Seit 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland erlaubt. Dabei hat der Gesetzgeber den Online-Apotheken diverseste Ausnahmen von den Vorschriften, denen die Vor-Ort-Apotheke unterliegt eingeräumt. Praktisch gesehen ist der Versand Rosinenpickerei:
Die Versandapotheken (speziell die im Ausland)
EuGH-Urteil erlaubt Boni
Und jetzt kommt die EuGH (der Europäische Gerichtshof) und kippt die Preisbindung für Rx Arzneimittel – und erlaubt ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde gegen das Unionsrecht verstoßen.
Die Begründung dazu liest sich wie Hohn:
Dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Apotheken gilt wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden, stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar …
Konkret sei es für die ausländischen Apotheken schwerer, weil Versandhandel für sie ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel darstelle, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Zudem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken. Denn diese seien besser in der Lage, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, so die Richter.
Also grundsätzlich funktioniert das mit den Apotheken vor Ort, aber das diskriminiert offensichtlich die Versandapotheke. Aber: besser? Da sind Vorschriften, die wie oben geschrieben nur für die ortsansässigen Apotheken gelten! Aufwändig, kostenintensiv … das meiste wollen die Versandapotheken doch gar nicht, selbst wenn sie es könnten, oder müssten wie die hiesigen Apotheken.
Aber es geht noch weiter
Insbesondere sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne. Die Richter meinen sogar, dass einige eingereichte Unterlagen im Gegenteil nahelegen, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde. Denn so würden Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.
Also geben sie hier den Tipp: Apotheken, lasst euch in abgelegenen Gebieten nieder, wo keine anderen Apotheken sind … und erhöht die Preise für die Arzneimittel, bis es sich lohnt. Angebot und Nachfrage spielen lassen!
Dass es dort jetzt schon zunehmend keine Apotheken mehr gibt, weil es sich für die Apotheken als unrentabel herausgestellt hat (im jetzigen, streng reglementierten System, wo die Arzneimittelpreise auch deshalb niedrig gehalten werden, damit das Gesundheitssystem nicht belastet wird), ignorieren sie. Genauso, wie es, wenn genug Patienten mit Geiz-ist-geil-Mentalität zu den Rosinenpickern Versandapotheken abwandern hier ganz allgemein noch weniger Apotheken geben wird.
Hauptsache freier Warenverkehr. Eigentlich kann man Arzneimittel nicht mit sonstigen Waren vergleichen, der EuGH tut es aber.
Negativbeispiel USA
Wer wissen will, wie das mit Angebot und Nachfrage bei den Medikamentenpreisen funktioniert, der schaue mal zu den USA, wie gut das dort geht … es gibt kein Gesundheitssystem, das teurer ist und Pharmafirmen können überrissene Preise für ihre Medis verlangen, darauf haben dann auch die Krankenkassen und Versandapotheken keinen Einfluss mehr.
Die kleinen Apotheken in den ländlichen Gebieten werden zuerst gehen. Dann folgen die mittleren. Überleben werden vielleicht ein paar wenige, die zusätzlich auch hauptsächlich Versandapotheke sind. Erst wenn der Patient nur noch eine Apotheke im Umkreis von 50km hat, merken es wohl auch die letzten, dass das mit dem Bevorteilen der Versandapotheken keine gute Idee war.
DocMorris (die ihre Anwälte während der Verhandlung am Gerichtshof hatten) hat bereits reagiert und die Werbung angepasst. Ab sofort gibt es bis zu 12€ Bonus pro Kassenrezept.
Eine (große) deutsche Versandapotheke reagiert auch schon: sie fordert die Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung auch für sich selber: da liegt noch etwas drin! (ja – bei denen vielleicht schon?).
Wie reagieren die deutschen Apotheker?
Sie sind entsetzt von diesem Urteil. Bin ich auch. Und ihr solltet das auch sein! Das Urteil sabotiert de facto das deutsche Gesundheitssystem. Apotheken sind nicht nur Medikamenten-Dispenser, sie sind auch erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. (Immer noch) leicht erreichbar und die wohl zugänglichsten Medizinalpersonen.
Nimm sie weg und Du hast vielleicht noch die (überlaufenen) Notfallstationen der Krankenhäuser. Die Versandapotheken können nicht die Aufgaben übernehmen, die die Vor-Ort-Apotheke täglich leistet. Die haben keinen direkten Kontakt zu den Patienten, zu den Menschen hinter der mit Medikamenten zu behandelnden Krankheiten.
Apotheker in Deutschland: steht auf! Ihr müsst den Leuten zeigen, was sie an euch haben!