Jährlich werden bis zu 25 Millionen Menschen in Notfallambulanzen behandelt. Es wird geschätzt, dass etwa ein drittel der Patienten in niedergelassenen Arztpraxen behandelt werden könnten.
Jährlich werden bis zu 25 Millionen Menschen in Notaufnahmen und Rettungsstellen versorgt und dieser Trend nimmt stetig zu, so der Verband der Ersatzkassen (vdek). Wer kennt sie nicht, die übervollen Wartebereiche in der Notaufnahme. Dieses Bild zeigt sich aber auch in Tageszeiten, wo gewöhnlich Arzt- und Kinderarztpraxen reguläre Sprechstunde haben. Das Personal ist überlastet und die Behandlung schwerverletzte oder akut schwererkrankter Patienten erschweren sich. Es wird vermutet, dass ca. ein Drittel der Patienten in niedergelassenen Arztpraxen behandelt werden könnten. „Wir brauchen transparente Strukturen in der Notfallversorgung. Immer mehr Patienten steuern im Notfall das Krankenhaus an, auch wenn sie eigentlich ambulant hätten behandelt werden können“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandvorsitzende des vdec.
Diesen Trend hat der Verband der Ersatzkassen zum Anlass genommen, ein Gutachten zum Thema „ Reform der ambulanten Notfallversorgung“ beim Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) in Auftrag zu gegeben. Der vdek stellte in Berlin hierzu eine sechs Punkte Forderung zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vor.
1. Portalpraxen an alle Krankenhäuser einrichten, die rund um die Uhr eine Notaufnahme betreiben.
2. Portalpraxen werden zentrale Anlaufstelle für alle Patientinnen und Patienten im Notfall; von dort erfolgt eine qualifizierte Steuerung in den angemessenen Versorgungsbereich.
3. Die Kassenärztliche Vereinigung stellen Notdienstversorgung in organisatorischer Verknüpfung mit dem Krankenhaus sicher.
4. Festlegung einer verbindlichen Anzahl für am Notdienst teilnehmende Ärzte je 100.000 Einwohner – einheitliche Bedarfsplanung durch den gemeinsamen Bundesausschuss.
5. Qualifikationsprofile und strukturierte Fortbildung für Ärzte und nicht ärztliches Personal in den Portalpraxen.
6. Einrichtung gemeinsamer Leitstellen von Kassenärztlicher Vereinigung und Rettungsdienst.
Portalpraxen sind Anlaufstellen von Patienten in einer Notfallsituation, in der die Zuständigkeit einer bedarfsgerechten Behandlung beurteilt wird. „ Unser Ziel muss daher sein, die Patientinnen und Patienten in den richtigen Behandlungspfad zu lotsen. Mithilfe der Anlaufstelle können wir erreichen, dass schnell abgeklärt wird, ob es sich um eine Bagatellerkrankung oder einen lebensbedrohlichen Notfall handelt“ so Ulrike Elsner, die die Verantwortlichkeit der Umsetzung bei den kassenärztlichen Vereinigungen sieht. „Der Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Versorgung liegt bei den niedergelassenen Ärzten – dies gilt auch für den Notfall“, so Elsner.
Professor Joachim Szecsenyi, Leiter des AQUA- Instituts, forderte eine engere Kooperation zwischen den KVen und den Krankenhäuser, um das Konzept der Portalpraxen umzusetzen. „Grundsätzlich sollte in den Notdienstpraxen in den Krankenhäusern eine Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und eine Abrechnung mit der KV erfolgen. Darüber hinaus muss es vertragliche Absprachen mit den Krankenhäusern etwa über die personelle Besetzung der Anlaufstelle oder der gemeinsamen Nutzung von Untersuchungs- und Behandlungsräumen sowie der Finanzierung der ärztlichen und nichtärztlichen Personals geben“. Dieses gilt auch für die Einrichtung einer gemeinsamen Rettungsdienstleitstelle.
Es wurde auch auf eine bessere Qualifizierung des Personals hingewiesen. So müssten die KVen verbindliche Qualifikationsprofile für das Personal in der ambulanten Notfallversorgung festlegen. Dazu gehört auch ein entsprechendes Weiterbildungsangebot.
TIPP: Ambulante Notfallversorgung – Analyse und Handlungsempfehlungen
ISBN: 978-3-9817484-2-0