Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) stellte fest, dass zu wenig Patienten über die Entlassungsmedikamente Bescheid wissen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassungsmedikation. Die DGIM rät deshalb zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiter behandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informiert.
Werden Patienten nach einem Klinikaufenthalt mit neuen Medikamenten entlassen, besteht das Risiko, dass sie diese aus Unkenntnis unzureichend anwenden. Die Gründe liegen unter anderem an einem fehlenden Medikamentenplan, einem höheren Lebensalter oder etwa an einem längeren Klinikaufenthalt. Besonders bei längeren Krankenhausaufenthalten zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten zu wenig über die Wirkungen der verordneten Medikamente wissen. „Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München.
Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Resultat: Den meisten Patienten – 81 Prozent - wurde während des Aufenthaltes in der Klinik ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Aber nur 11 Prozent konnten die Wirkungsweise zutreffend benennen. „Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Professor Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.
Die DGIM hat die Befürchtungen, dass die unzureichende Vergütung im DRG- System einer allumfassenden Aufklärung der Patienten zur Medikamenteneinnahme entgegensteht. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Es gibt zwar im eHealt Gesetz den Anspruch des Patienten auf einen Medikamentenplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch die Klinik, obwohl es eigentlich inhaltlich genauso erforderlich ist, wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeigt. Die Fachgesellschaft befürchtet zudem, dass die Ökonomisierung der Medizin die persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend in den Schatten stellt. Dieses wird in der aktuellen Studie sehr deutlich.