Thomas de Maizière hat nach dem Münchener Attentat eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht gefordert. Er kann aber nach wie vor keinen einzigen Fall vorbringen, bei dem IS-Terroristen oder Amokläufer mit ihren Haus-, Fach- bzw. Klinikärzten oder Psychotherapeuten vorher ausführlich ihre Attentatspläne im diagnostischen oder therapeutischen Setting besprochen haben!
Dieses völlig unangemessene Ärzte- und Psychotherapeuten-Bashing des Bundesinnenministers und jegliche Angriffe auf die bestehende Rechtslage bei der Schweigepflicht nach § 203 StGB: „Verletzung von Privatgeheimnissen“, was im Übrigen auch für Amtsträger, Anwälte, Notare, Berater, Seelsorger etc. gilt, bleiben ein ministerielles Geheimnis.
Wollte er mit einer „law and order“-Position punkten? Oder waren wir Ärzte oder Psychotherapeuten nur „Versuchskaninchen“, um die Lage zu peilen?
Bei den juristischen Berufsgruppen zumindest, hätte es einen Aufschrei der Empörung und verfassungsrechtlichen Widerstand gegen den Bundesinnenminister gegeben.
Was aber ausgerechnet Ärzte zum Anti-Terrorkampf beitragen sollen, außer – selbstverständlich ohne zusätzliche Mittel und Honorar bzw. ohne öffentliche Anerkennung – allen Opfern zu helfen, Notfall-OPs, Erstversorgung, Krisenintervention (das bayrische Traumanetzwerk im Münchener Katastrophenfall war vorbildlich!) und Nachsorge zu organisieren sowie die überlebenden Täter medizinisch zu behandeln, kann der Bundesinnenminister nicht mal ansatzweise plausibel erklären.
Ärzte, Psycho- und Physiotherapeuten bzw. das gesamte Personal in der Gesundheits - und Krankenversorgung machen kompetent ihren Job. Machen Sie den Ihren, Herr Bundesinnenminister!
Aber lassen Sie uns mit der sowieso schon löchrigen Schweigepflicht in Ruhe weiterarbeiten und rudern Sie nicht ständig zurück, nachdem Sie mit Ihren verbalen Ausfällen gerade noch die Stützen dieser Gesellschaft attackiert haben.
Zwischenzeitlich hat der Bundesinnenminister Thomas de Maizière klammheimlich von seinem Vorhaben Abstand genommen.