Mann in der Apotheke mit einer Frage an den „Chef“. Ihn habe ich schon ein, zwei Mal gesehen, weil er Fragen hatte zu Medikamenten, er hat auch etwas gekauft, aber mit Rezept habe ich ihn noch nicht gehabt.
Mann: „Ich hätte da eine Frage … sie rechnen ja auch mit der Krankenkasse ab?“ Pharmama: „Ja?“ Mann: „Ich habe da eine Krankenkasse wo ich eigentlich in der Apotheke bezahlen muss und das einschicken. Aber bei der Kreuz-Apotheke habe ich eine Abmachung, dass sie das direkt mit der Krankenkasse abrechnen.“ Pharmama: „Eine Forderungsabtretung.“ Mann: „Ja genau. Machen Sie das auch?“ Pharmama: „Hmmm. Eigentlich nur bei langjährigen Stammkunden, die wir gut kennen.“ (Ungesagt: das ist er nicht). „Und bei Neuen verlangen wir vorgängig einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister.“ Mann: „Oh. (macht er – und deutet mit den Händen einen Abstand von einem halben Meter an) … der ist sooo lang.“ Pharmama: „Oookay, … dann brauchen Sie ihn nicht zu besorgen, dann machen wir das nicht.“ Mann: „Ich wäre jetzt gerne zu ihnen gekommen …“ Pharmama: „Nun .. Danke?“ Mann: „Und ich hätte ihnen so monatlich etwa 600 Franken gebracht!“ Pharmama: „Nun, ja. Das sind 600 Franken Umsatz, (nicht Gewinn! der wäre einiges niedriger), der uns dadurch leider entgeht. Allerdings … wenn es irgendwann ein Problem zwischen Ihnen und der Krankenkasse gibt, dann zahlt uns die Krankenkasse gar nichts – und dann habe ich 600 Franken Verlust real. Das ist ein Risiko … das möchte ich momentan nicht eingehen.“ Er nickt verständnisvoll und geht.
Na, wenigstens war er ehrlich. Auch bei Leuten mit „sauberem“ Betreibungsauszug ist es im übrigen nicht garantiert, dass das danach immer klappt. Von einer anderen Apotheke habe ich letzens von einem Fall gehört, der nach der Kontrolle und Ausstellen des Vertrages das 1 Jahr problemlos gegangen ist … und dann hat er offenbar bei der Krankenkasse seine Prämien nicht mehr bezahlt und sich gleichzeitig in der Apotheke noch auf Vorrat Medikamente besorgt. Dann ist er weggezogen. Die Apotheke bekam die Aulagen nicht von der Krankenkasse zurück (in dem Fall fast 3000 Franken). Erst danach hat sich herausgestellt, dass der Mann kurz vorher zugezogen ist – und im alten Wohnkanton offenbar dasselbe abgezogen hat. Der Betreibungsauszug ist kantonsabhängig. Man „nimmt“ ihn nicht mit …. und wenn man das nicht weiss und auch vom alten Wohnort (oder Wohnorten) einen verlangt (und dann wird das ziemlich aufwändig), dann kann man bei so etwas reinlaufen. Schweizer Kantönligeist – nicht immer eine gute Sache.
Für Nicht-Schweizer: der Betreibungsauszug wird von der Gemeinde oder Kanton geführt. Man kann dort offene Betreibungen und nicht-bezahlte Mahnungen melden. Sie sind dann auf Anfrage abrufbar. Von der betroffenen Person selber und "bei geltendmachen von besonderem Interesse" auch von anderen Personen. Vermietern zum Beispiel. Die Anfrage und der Auszug kosten.