Bundesgesundheitsminister H. Gröhe (CDU) beim 119. Deutschen Ärztetages zur Selbstverwaltung im unserem Gesundheitswesen: „Mein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung erfolgt in der Überzeugung, dass sie weit besser dafür geeignet ist, patientennahe Entscheidungen auf medizinischer Ebene zu treffen, als ein rein privatwirtschaftliches, ein von Krankenkassen oder von der Politik geführtes System“.
So formulierte es der Minister Hermann Gröhe von der CDU/CSU/SPD-Koalition unter dem uneingeschränkten Applaus der Zuhörer und Delegierten in der Hamburger Laesizhalle: „Ich möchte keine Kassen- oder Staatsmedizin, sondern eine starke Selbstverwaltung.“
Ich hätte erwartet, dass der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) oder zumindest die einigermaßen ärztlich-medizinisch kompetente Delegierte des 119. Deutschen Ärztetages in Hamburg unserem medizinbildungs- und versorgungsfernen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) öffentlich Kontra geben würden, als er dies im Detail ausführte.
Prinzipiell geht es uns Ärzten in der Arbeit mit unseren Patienten um Krankheiten, deren Folgen, Interaktionen und gemeinsame Bewältigungsstrategien. Wir haben in der Realität und im Zentrum des Sicherstellungsauftrags für die ambulante bzw. auch stationäre Versorgung in Praxis und Klinik eher ein Krankheits- als ein Gesundheitswesen. Doch zwischen Anspruch (WHO-Motto: „Gesundheit für Alle bis zum Jahr 2000“) und Wirklichkeit klafft eine riesengroße, existenzielle Lücke. Gesundheits- und krankheitspolitisch sind Zukunftsherausforderungen:
Als optimale Bewältigungsstrategie („coping“) gilt eine umfassend tätige, psychosomatisch-praktische Versorgungs- und Stabilisierungsmedizin mit angemessener bio-psycho-sozialer Intervention bei chronischen Krankheiten mit „high-touch“ und nicht nur „high-tech“ Charakter.
Verbesserte und intensivierte medizinische Untersuchungs-, Diagnostik- und Therapieoptionen, Krankheitsbegleitungen, Interventionen und Palliation sind Herausforderungen jetzt und in Zukunft.
Kein Raum für Kreativität und Reflexion
Doch was haben wir dann in der Realität der ambulanten/stationären privaten- und vertragsärztlichen Humanmedizin in unserem Land anzubieten? Alles ist in einem starren Korsett bis ins Kleinste von gesetzlichen und staatlichen Vorgaben bzw. den Krankenkassen über den behördlich ernannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben, geregelt, kodifiziert und sanktioniert. Ärztekammern wie Kassenärztliche Vereinigungen in Bund und Ländern müssen sich als Körperschaften öffentlichen Rechts ebenso folgsam wie blindlings ausschließlich an geltendes Recht und Gesetz halten. Da bleibt kein Raum für Kreativität, Intervention, Aktion und Reflexion, die unmittelbar unseren Patienten zu Gute kommen könnten.
Die beiden von Politikern der GROKO entworfenen und von den Bundestagsabgeordneten gezielt gegen medizinische Professionen neu verabschiedeten Strafrechtsparagrafen 299a und 299b StGB („Anti-Korruption im Gesundheitswesen“) sollen bei den selbstständigen Freien Berufen ausschließlich in der Krankheitsversorgung Tätige treffen. Für Apotheker gibt es sogar Ausnahmeregelungen; alle anderen Professionen (Architekten, Rechtsanwälte, Notare) und Selbstständige in Handwerk, Handel und Industrie bleiben strafrechtlich vom Korruptionsverdacht ausgenommen.
Allein wir Vertragsärzte müssen uns zu allem Überfluss auch noch strikt am SGB V, § 12, Absatz (1) orientieren: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (WANZ). Das erzeugt bei vielen Kollegen frustrierend unlösbare Zielkonflikte: Umfassende psychosomatische Grundversorgung, Empathie, Zeit, Sorgfalt, Ablauf-, Prozess-, Ergebnis- und Versorgungsqualität bleiben aus Angst vor Honorarkürzung, (Medikamenten-)Regress und sozialrechtlichen Konsequenzen auf der Sttrecke.
Da für Politik, Krankenkassen, Medien, Öffentlichkeit und alle anderen Beteiligten in der Gesundheits- und Krankenversorgung – einschließlich für unsere Patienten im Sinne einer weitestgehend optimale Krankheitsversorgung mit möglichst vollständiger Restitution ihrer Gesundheit – spezielle Ausnahmeregeln zu gelten scheinen, gilt offenkundig ausschließlich für uns GKV-Kassen-Vertragsärzte eine rationierende, zuteilende "Kassen- oder Staatsmedizin"?
Warum wollte uns wohl Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unbedingt von diesen Erkenntnissen abhalten?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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