Wer sich vegetarisch und insbesondere streng vegan ernährt, hat ein erhöhtes Risiko für eine Mangelernährung. Die Blutuntersuchung, die man durchführen lassen kann, um dies frühzeitig zu erkennen, ist jedoch keine Kassenleistung.
Eine gesetzliche Krankenversicherung beschloss, eine Regelung in ihren Leistungskatalog aufzunehmen, die – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 75 Euro – einen Anspruch auf einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Versicherte vorsah. Da insbesondere eine falsche streng vegane Kost das Risiko mit sich bringt, beispielsweise an einer Hypovitaminose (Vitamin B12) oder Jodmangelhypothyreose zu erkranken, macht eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung Sinn, um gegebenenfalls einer Mangelernährung durch eine frühzeitige, entsprechende Substitution vorzubeugen.
Das Bundesversicherungsamt lehnte diese Regelung jedoch ab, so dass die betroffene Betriebskrankenkasse mit der Begründung, dass diese Diagnostik Krankheiten verhüten oder deren Verschlimmerung vermeiden könne und somit eine Vorsorgeleistung sei, gegen den Beschluss vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Klage einlegte.
Diese Klage bleib jedoch ohne Erfolg: Die Krankenkasse könne zwar in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge vorsehen, aber es sei erforderlich sei, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben. Bei vegetarischer oder veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin-B-12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten (Urteil vom 02.06.2016 - Az: L 5 KR 66/15 KL).
Meine Meinung: Wieder einmal zeigt sich, dass in Deutschland lieber Geld für kostspielige Therapien als für Prävention ausgegeben wird.
Bildquelle: Graham Colm / Wikipedia
Nachtrag:
Liebe (wahrscheinlich veganen) Gäste!
Danke für Ihre erhellenden Diskussionsbeiträge. Aber hier geht es nicht um die unbestreitbaren Risiken übermäßigen Fleischkonsums, sondern am Rande um die – ebenfalls objektiv nicht bestreitbare – mögliche Mangelernährung bei falscher vegetarischer oder veganer Kost. Eigentlich steht aber die Prävention eines solchen Mangels im Mittelpunkt und die Tatsache, dass diese eine IGeL und keine Kassenleistung sein soll, was ich für falsch halte.
Daran sollten Sie ein vitales Interesse haben und Ihre ideologische Propaganda außen vor lassen. Den Beitrag negativ zu bewerten (oder sich die Mühe zu machen, die Bewertungen entsprechend zu manipulieren) zeugt allenfalls von großer Ignoranz, da Sie offenbar nicht verstanden haben, dass der Autor in diesem Fall auf Ihrer Seite steht.