Ich bin bei uns in der Apotheke sehr auf die Wirtschaftlichkeit bedacht – nicht nur für die Apotheke selber, sondern auch für das Gesundheitssystem. Das macht Sinn. Bei der Zulassung der Medikamente wird auf „Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit“ geschaut.
Im Vertrag mit den Krankenkassen (LOA) steht etwas von „Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl“. Ich gebe mir selber viel Mühe und halte meine Mitarbeiter und Kollegen dazu an, Generika, wo es möglich ist, aktiv anzubieten. Speziell bei den Rezepten, auf denen Originalpräparate verschrieben werden, die immer noch sehr teuer sind, und bei denen ein Wechsel problemlos möglich wäre.
Es ist teilweise etwas frustrierend zu sehen, dass Patienten auf solche Vorschläge nicht eingehen. Vor allem, wenn es sich dabei um genau dasselbe Präparat handelt, das von der Pharmafirma einfach anders verpackt wurde. Aber wir versuchen es trotzdem immer wieder und wählen das passende Medikament aus – mit dem Einverständnis des Patienten.
Momentan werden wir durch die Firma Pfizer stark ausgebremst. Deren Medikament (und „Bestseller“) Lyrica hat nämlich kürzlich den Patentschutz verloren. Es gibt jetzt Generika, die momentan etwa halb soviel kosten. Im Dezember geht dann auch Lyrica mit dem Preis zumindest etwas herunter, damit der Selbstbehalt für das Original nicht 20 Prozent beträgt. Die Preisdifferenz wird dennoch so groß sein, dass es sich lohnen würde, es zu ersetzen.
Gestern hat meine Pharmaassistentin Donna eine Patientin davon überzeugen können, dass Generikum zu nehmen, das wir zu dem Zeitpunkt noch bestellen mussten. Das ist mir heute dann beim Bestelleingang aufgefallen. Ich kann das Generikum jetzt (widerwillig) zurückschicken und muss das Original verkaufen. Denn bei dieser Patientin darf ich das nicht ersetzen. Sagen die rechtlichen Vorschriften.
Wie mir auch die Pfizer-Vertreterin letzte Woche live eingebläut hat, nachdem ich die Info auch schon schriftlich bekommen hatte: Lyrica (Pregabalin) hat zwar das Patent verloren, aber nur für die ursprüngliche Indikation als Antiepileptikum und bei Angststörungen. Nicht für die (neuere) Anwendung bei neuropathischen Schmerzen, dafür läuft das Patent noch einige Zeit. Und genau dafür wird das Lyrica hier wohl meist verschrieben. Auch bei der älteren Frau von Donna gestern.
So steht es auch in Pharmawiki: Die Generika (von Pregabalin) sind nicht zur Behandlung neuropathischer Schmerzen zugelassen, weil diese Indikation noch durch ein Patent geschützt ist. Deshalb dürfen die Generika bis zum Verfall dieses Patents nicht zur Behandlung von Nervenschmerzen verschrieben oder abgegeben werden.
Ersetze ich das jetzt durch ein Generikum und die Krankenkasse merkt es, muss sie der Patientin das Medikament nicht erstatten, da das unter Off-label-use fällt. Im schlimmsten Fall spart die Patientin also nicht nur nichts, sie darf das ganze Medikament selber zahlen.
Allerdings weiß ich nicht immer, für was das Lyrica verschrieben wurde – auch wenn ich es mir in einer Vielzahl der Fälle denken kann – denn der Arzt muss keine Diagnose oder Indikation auf das Rezept schreiben. Und der Patient muss mir das auch nicht sagen. Dementsprechend kann das auch die Krankenkasse nicht wissen. Bei der Anwendung als Antiepileptikum ist ein Wechsel zum Generikum im Übrigen gar nicht so einfach möglich: bei denen ist man sehr vorsichtig, dennauch geringe Unterschiede in der Bioverfügbarkeit können eventuell groß genug sein, um das Risiko für epileptische Anfälle wieder zu erhöhen. Das will man um jeden Preis vermeiden, da man zum Beispiel nach nur einem Anfall den Führerschein wieder für mindestens 3 Monate los ist. Beim Einsatz als Schmerzmittel macht das nicht so viel aus.
Also, was mache ich? In manchen Fällen sollte ich (aus medizinischen Gründen) nicht während der Behandlung ersetzen, in anderen Fällen darf ich (aus patent-rechtlichen Gründen) nicht.
Die Firma ist da natürlich hinterher, da sie noch lange möglichst viel an ihrem Mittel verdienen möchten. Aber um ehrlich zu sein, hat die Pfizer schon eine lange Geschichte was das angeht: Ich erinnere daran, dass sie schon eindeutige Schreiben an die Apotheken verschickt haben, dass die Sortis nicht zu teilen seien, obwohl es – abgesehen von der fehlenden Bruchrille – aus galenischen Sicht keinen Grund gab. Aber 100 Tabletten von den 40ern Tabletten waren genau so teuer wie 100 Tabletten von der 20er Packung. Heute können sie von den Sortis (und ihrem Autogenerikum) auch Tabletten mit Bruchrillen herstellen, genau wie die Generika.
Mich interessiert aber doch, wie das hier beschriebene Problem in der Praxis gehandhabt wird. Ich habe verschiedene Krankenkassen via Twitter dazu befragt und ein paar Antworten bekommen.