In der Spieltheorie bezeichnet „Tit for Tat“ die Strategie eines Spielers, der in einem fortgesetzten Spiel im ersten Zug kooperiert – sich „freundlich“ verhält – und danach genauso handelt, wie der Gegenspieler in der vorausgehenden Spielrunde. Hat der Gegenspieler zuvor kooperiert, so kooperiert auch der Tit-for-Tat-Spieler, wenn nicht ... Jetzt bin ich am Zug!
Liebes DAK Fachzentrum Bremen, liebe Arzneimittelfachgruppe,
dank eures geballten Fach- und Sachverstandes habe auch ich heute Post von euch erhalten. Zugegeben keine Überraschung, berichtete das deutsche Apothekenportal schon am 21. Oktober über zum Teil existenzbedrohenede Massenretaxationen eurerseits auf Grund von Formfehlern bei „Pharmazeutischen Bedenken“.
Bevor ich näher auf eure „Bedenken“ (will sagen Nullretaxation) eingehe, möchte ich zur Klarstellung nur noch einmal vorausschicken, dass mein Team und ich uns in den Jahren seit Einführung eurer, teilweise wirklich hahnebüchenen, Rabattvertäge immer partnerschaftlich euch gegenüber verhalten haben. Das heißt, wir haben uns Tag für Tag, und Rabatttranche für Rabatttranche, den Mund in eurem Namen fusselig geredet – häufig sogar gegen besseres Wissen („... ist wirklich genau das Gleiche!“) - haben Unmut und Zorn der Patienten über uns ergehen lassen und wirklich nur in den allerseltensten Fällen die Notbremse gezogen und eine Abgabe des Rabattartikels mittels „Pharmazeutischer Bedenken“ verweigert.
Im Gegenzug habe ich eigentlich erwartet, dass auch ihr mit Augenmaß und Sachverstand meine Rezepte prüft und nur bei wirklich groben Fehlern eine Bezahlung nachträglich verweigert.
Wenn eure Fachgruppe also die folgende Verordnung prüft, müsste es da nicht bei euch wenigstens ein bisschen klingeln?
1.Amoxi Sandoz 14 FTA 1-0-1 2.Metronidazol 400 mg 1A Pharma 14 TAB 1-0-1 3.Pantoprazol 1A Pharma 40mg 14 KMR 1-0-1
Sagt euch das Stichwort „Helicobacter Eradikation“ gar nichts? 7 Tage Therapie? Nada?
Hätte ich wirklich nur zehn Amoxicillin Tabletten abgeben sollen? Hätte der Patient wirklich nach fünf Tagen ein neues Rezept über nochmals zehn Amoxi-Tabletten besorgen sollen, um anschließend sechs Tabletten in die Mülltonne zu entsorgen? Nur weil der Rabattartikel eben nur zehn Tabletten hat, der Patient aber 14 Tabletten für seine Therapie braucht?
Wie jetzt? Das wisst ihr alles? Warum dann die Retaxierung?
Ach, weil ich nur die PZN für parmazeutische Bedenken aufgedruckt habe und den kleinen Erlebnisaufsatz „wieso, weshalb, warum“ wegließ, eben weil es so offensichtlich war?
Ganz einfach, weil ihr es könnt? Weil es laut Rahmenvertrag §4 Abs.3 möglich ist? Da steht aber nichts davon, dass ihr solche Formfehler ahnden müsst, oder?
Liebe DAK, jetzt erzähle ich euch mal etwas über Rahmenvertrag §4 Abs.3! Da steht zwar nicht, dass ich pharmazeutische Bedenken zwingend gelten machen muss, aber ich kann ... und zwar in ganz, ganz vielen Fällen!
Kritische Arzneimittelgruppen, Darreichungsformen und Patientengruppen gibt es wirklich zuhauf: Sind Kapseln auf Gelatinebasis eigentlich halal? Auch unsere Vegetarier und Veganer sind bestimmt dankbar, wenn man sie für diese Problematik sensibilisiert. Lactoseintoleranz? Allergien? Und vor allem die Complianceprobleme!
Ich habe wirklich Besseres zu tun, als mit Opa Hinkefuß im HV stundenlang zu diskutieren, warum seine neue Blutdrucktablette jetzt nicht mehr rot ist. Oder mit Oma Nüsschen einen Endlosdiskurs darüber zu führen, dass Atrovent 250/2ml und euer Rabattartikel Ipatropium Teva 250/1ml wirklich quasi identisch sind, obwohl die Inhalationsampulle jetzt nur noch halb so groß ist.
Ab jetzt heißt es dann „pharmazeutische Bedenken“-Galore und als Begründung „kognitiv nicht vermittelbar“! Und sollte nochmals ein Rezept, wie oben beschrieben, hereinkommen! Wärt ihr mit „AWMF Register Nr 021-001 V.10.“ als Begründung einverstanden? Da könnt ihr dann selber nachlesen wieso, weshalb, warum!
Bildquelle (Außenseite): Andrey, flickr