Am 6. November war Grippeimpftag. Wer sich impfen lassen sollte, und wer nicht weiss ob, findet hier einen Grippeimpfcheck: http://www.impfengegengrippe.ch/de-ch/impfung/grippe-impf-check.html
Das einzige, was mir da drin nicht ganz so gefällt ist das: “Für die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin” … inzwischen dürfen nämlich in manchen Kantonen auch die Apotheken impfen (Danke!) – das wird nicht mal erwähnt.
Gut, das ist jetzt eine neuere Entwicklung und die Seite ist vom Bund, der ist immer etwas langsamer. Auf der Seite des Apothekervereins http://www.impfapotheke.ch/ findet sich eine Übersichtskarte:
Da sieht man in welchen Kantonen die Apotheker gegen die Grippe impfen dürfen:
Bern (ganz neu), Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Zürich
In welchen Kantonen die Impfung gegen Grippe mit Rezept vom Arzt in der Apotheke möglich ist:
Baselland, Tessin
Nicht da drauf: die Kantone, wo es seit Jahren Grippeimpfaktionen in der Apotheke gibt, wo aber ein Arzt in der Apotheke zu bestimmten Zeiten impft:
Aargau http://www.apotheken-aargau.ch/ und Basel-Stadt http://www.apothekerverbandbasel.ch/
In allen Kantonen können die Apotheken aber den Impfstatus einer Person kontrollieren anhand dem Impfbüchlein und auf Wunsch einen elektronischen Impfausweis erstellen.
…
Das mit dem Impfen in der Apotheke ist eine ziemlich neue Sache … aber die Vorbereitungen dafür laufen auf Apothekerseite schon länger. Man erhält nur dann als Apotheker eine Bewilligung zum impfen, wenn man die entsprechende Ausbildung und den Fähigkeitsausweis „Impfen und Blutentnahme“ dafür gemacht hat. Die ist ziemlich aufwendig, ich selber bin momentan noch dabei sie zu machen und werde demnächst ausführlicher schreiben, was damit zusammenhängt. Ich selber darf also noch nicht … aber ich finde es ganz toll, dass das überhaupt so weit möglich ist!
Ich hoffe, dass bald noch mehr als nur die Impfung gegen die Grippe in den Apotheken gemacht werden darf (Anmerkung: hier herrschen grosse kantonale Unterschiede, in manchen Kantonen dürfen Apotheker auch gegen andere Krankheiten impfen). Die Apotheke ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Gesundheitsfragen, die beim Impfen als wirksame Krankheitsprophylaxe auf jeden Fall mehr einbezogen werden sollte. In anderen Ländern hat man das schon erkannt: in den USA, Kanada, Portugal und Irland dürfen die Apotheker schon impfen (auch dort sehr uneinheitlich was alles: meist die Grippeimpfung, aber auch die anderen Impfungen wie Tetanus, Hepatitis A, B, etc.) und das erfolgreich: die Akzeptanz dafür ist gross und die Impfraten verbessern sich.