In den letzten Tagen wurden in Deutschland Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza bei Geflügel und Wildvögeln registriert. Dabei stellte man einen Virus vom Subtyp H5N8 fest. Die Konsequenz: Ausgehverbot für Katzen und Leinenpflicht für Hunde in den betroffenen Gebieten.
Letzten Sonntag wurde in Hamburg bei drei Wildvögeln der H5N8-Virus bestätigt. Weitere Fälle von hochpathogener aviärer Influenza wurden in Berlin festgestellt, fünf Schwäne hatten sich mit der Gegflügelpest infiziert. Die Zahl der Meldungen steigt. Neben Stallpflicht für Geflügel in weiten Teilen des Landes gibt es nun auch temporäre Sonderregelungen für Haustiere.
Über 60 tote Vögel wurden in den vergangenen Tagen bereits im zuständigen Landeslabor in Frankfurt untersucht. Dabei handelt es sich um „eine bunte Mischung mit Amsel, Krähe und Reiher“, so ein Mitglied der Berliner Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. Trägt ein Tier das Virus in sich, wird es an das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) weitergeleitet, das die Diagnose final bestätigt. Laut aktuellem Stand wurden in zwölf Bundesländern Fälle von Vogelgrippe gemeldet. Über 100.000 Tiere in Geflügelbetrieben mussten deshalb bereits getötet werden.
Nur bei sehr innigem Kontakt mit infizierten Hühnern, Wildvögeln oder Vogelkot gab es in der Vergangenheit Fälle einer Übertragung der Virustypen H5N1 und H7N9 auf Menschen. In der offiziellen Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 10. November heißt es: „Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.“
In Niedersachsen und anderen Teilen Deutschlands gibt es bestätigte Fälle von Geflügelpest, in vielen Gebieten gilt deshalb eine Stallpflicht, um den Befall durch Wildvögel zu verhindern. Die Vogelgrippe bedeutet für viele Betriebe einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Seitdem stuft die Gesundheitsbehörde die Situation als gefährlich ein. In Hamburg herrscht aktuell wegen der Vogelgrippe nun auch Leinenzwang für Hunde sowie Hausarrest für Katzen. Das gilt auch für einige Bereiche in Berlin. Schalkowski, Sprecherin des FLI sagt: „Hunde und Katzen bergen ein großes Verschleppungsrisiko, indem sie mit infizierten Kadavern oder Kot in Berührung kommen, den Erreger an vielen Stellen in der Umwelt verbreiten und Gegenstände kontaminieren.“
Wer das Verbot ignoriert, riskiert deshalb Strafen mit Bußgeld bis zu beachtlichen 30.000 Euro. In der Theorie streng – tatsächlich wurden bisher aber noch keine Bußgelder verhängt. Leinenlose Hunde sieht man in den Beobachtungsgebieten trotzdem weiterhin.