Dass der Ärztepfusch ein ernst zu nehmendes Problem ist, zeigen die steigenden Beschwerdezahlen. Wenngleich mit der Einführung des 2013 in Kraft getretenen Patientenrechte-Gesetzes die Situation bezüglich Behandlungsfehler und Patientenrechte verschärft wurde, wenden sich jährlich bis zu zehntausende Patienten mit dem Verdacht auf Ärztepfusch an ihre Krankenkassen.
Ärztepfusch immer öfter Todesursache
Infektionen, falsche Medikation oder Fehldiagnosen sind nur einige wenige Fehler, die sich durch Ärztepfusch ereignen. Dem AOK-Krankenhausreport zufolge stellt der Ärztepfusch eine der größten Ursachen für Todesfälle dar. Denn mit jährlich 18.800 Todesfällen, die sich durch Behandlungsfehler ergeben, sterben fünfmal so viele Menschen als bei Unfällen im Straßenverkehr.
Patienten müssen hinreichend informiert werden
Wird die Existenz eines Ärztepfuschs nachgewiesen, setzt sich lediglich ein Drittel aller Betroffenen damit auseinander ihr Recht auf Schadensersatz einzufordern (Quelle). Des Öfteren legen Patienten größtes Vertrauen in die Kompetenz des behandelten Arztes, so dass ihnen die Frage nach dem „Was tun nach dem Ärztepfusch“ gar nicht erst in den Sinn kommt. Dabei können sie zahlreiche Rechte geltend machen.
In jedem Fall hat der Patient das Recht auf eine ganzheitliche Aufklärung des operativen Eingriffs. In dem Zusammenhang ist der Arzt dazu verpflichtet, den Patienten über sämtliche Chancen, Risiken und alternative Behandlungsmöglichkeiten zu unterrichten, bevor er den eigentlichen Eingriff vornehmen darf. Im Zuge dessen wird der Patient zur Unterschrift eines Aufklärungsbogens angeleitet, mit der keinerlei Rechte gegenüber dem Arzt verloren gehen.
Weiterhin können Patienten Kopien von Aufklärungsformularen verlangen und Akteneinsicht einfordern. Kann die Dokumentation entsprechender Unterlagen nicht nachgewiesen werden, wird dem Arzt ein Mangel an durchgeführten Untersuchungen seitens des Gerichts nachgesagt.
Zahlreiche Anlaufstellen zur Rechtseinklage
Neben der Frage, welche Patientenrechte bei einem Ärztepfusch bestehen, kämpfen zahlreiche Betroffene mit der Unwissenheit, welche nächsten Schritte sie im Kampf um die Gerechtigkeit einleiten können. Zu allererst sei das Gespräch mit dem behandelnden Arzt aufzusuchen. Jedoch weisen sie die Schuld oftmals weit von sich, so dass dem Patienten nichts übrig bleibt, als den Rechtsweg einzuschlagen. Die dadurch entstehenden Kosten, wie beispielsweise Anwalts-, Gerichts- und gerichtliche Gutachterkosten, werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Aber auch für Patienten, die nicht über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, bietet sich die Möglichkeit ihr Recht einzufordern. Hierfür wurden Schlichtungsstellen eingerichtet, die sich um die außergerichtliche Rechtsklage des Patienten kümmern. Sie prüfen mithilfe eines Gutachtens nach, ob es sich bei dem Eingriff um einen Behandlungsfehler handelt. Werden sich Arzt und Patient dennoch nicht einig, können sie immer noch vor Gericht ziehen. Während das Verfahren für den Patienten kostenlos ist, werden ihm lediglich die Kosten für einen Rechtsanwalt auferlegt.
Des Weiteren haben die Patienten ein Recht darauf von ihrer Krankenkasse entsprechende Unterstützung und Beratung zu erhalten, um Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Dahingehend erstellen sie über ihren medizinischen Dienst ein Gutachten für den Patienten. Im weiteren Verlauf klärt ein Berater den Patienten über das anschließende Vorgehen auf. Dabei finden oftmals Verhandlungen zwischen der Krankenkasse und der Haftpflichtversicherung des Arztes statt. Verlaufen die Gespräche zwischen ihnen erfolgreich, kann der Streitfall auch außergerichtlich geeinigt werden, andernfalls droht den streitenden Parteien ein Wiedersehen vor Gericht.
Umfassender Versicherungsschutz durch Rechtsschutzversicherung für Ärzte von entscheidender Bedeutung
Die steigende Beschwerdezahl zeigt, wie wichtig es für Ärzte geworden ist, sich ausreichend gegen die Schadensersatzforderungen mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung abzusichern (Quelle). Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses.
Während der angestellte Arzt sich die Freiheit herausnehmen kann, seinen Versicherungsschutz lediglich auf Bestandteile wie Arbeitsrechtsschutz und die Tätigkeit als Notarzt oder Gutachter zu beschränken, sieht dies beim niedergelassenen Arzt ganz anders aus. Ein niedergelassener Mediziner muss eine breitgefächerte Sicht in Bezug auf den Versicherungsschutz vertreten und Einzelheiten wie Arbeitgeberrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, sofern Firmenfahrzeuge gefahren werden, und Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Krankenkassen, Finanzämtern und Patienten vertraglich vereinbaren. Ein weiteres Kriterium, welches mit der Honorarforderung gegenüber Privatpatienten unmittelbar in Verbindung steht, ist der Berufsvertragsrechtschutz.
Beweise zur Ermittlung des Schuldigen
Mit der Absicht einen Ärztepfusch nachzuweisen, müssen Patienten in erster Linie beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt (ZDF zum Thema Behandlungsfehler). Hierbei raten Experten dazu, ein Gedächtnisprotokoll aller Arztgespräche anzufertigen, das den Behandlungsverlauf reflektiert und Namen genauso wie Adressen möglicher Zeugen dokumentiert. Zudem seien Fotokopien der Krankenakte mit Befunden, Laborwerten und Untersuchungsergebnissen anzufordern, damit ein fehlerhaftes Hantieren des Arztes nachgewiesen werden kann. Außerdem sollten Patienten sich nicht von verlockenden Abfindungsangeboten leiten und diese durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit der Forderung auf Schadensersatz sollte nicht zu lange gewartet werden, da nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist kein Anspruch auf Schmerzensgeld mehr besteht.