Bisher ist es nicht gelungen, die Finanzierung der Neuzulassung von Ouabain sicher zu stellen. Alle Strophantin Kenner und Befürworter sind aufgerufen, sich für die Finanzierung der Neuzulassung einzusetzen und sich hieran zu beteiligen.
Die Strophanthus-Glykoside k- und g-Strophanthin (englisches Synonym: Ouabain) waren unter der Sammelbezeichnung „Strophanthin“ bis in die 1970er Jahre in Deutschland Standardmedikamente zur Behandlung von Herzerkrankungen. K-Strophanthin wurde vorwiegend zur intravenösen Applikation eingesetzt (Handelspräparat: Kombetin). G-Strophanthin/Ouabain wurde bevorzugt oral angewandt (Handelspräparate: Strophoral, Purostrophan, Strodival, Strophoperm u. a.). Als Konsequenz aus dem Contergan-Skandal ist in den 1970er Jahren das Arzneimittelgesetz erlassen worden. Für alle Medikamente müssen seither Sicherheit und Wirkung in klinischen Studien nachgewiesen werden. Keiner der Anbieter von Strophanthin basierten Präparaten hat die geforderten Nachweise durch klinische Studien erbracht. Alle Zulassungen für Strophanthinpräparate sind deshalb erloschen.
Ouabain basierte Präparate sind nur noch als frei verkäufliche homöopathische Produkte und als rezeptpflichtige Defekturarzneimittel verfügbar. Eingesetzt werden standardisierte Extrakte von Strophanthus-Samen, wässrig-alkoholische Lösungen des Wirkstoffs und in Kapseln abgefüllter fester Wirkstoff. Keine dieser Zubereitungen ist galenisch optimiert, entsprechend unsicher sind Resorption und Wirkung dieser Präparate.
In den 1990er Jahren wurden Hinweise publiziert, dass Ouabain ein körpereigener Wirkstoff sein könnte. Auch wenn dieser Befund in aktuellen Arbeiten widerlegt worden ist, hat diese Hypothese in der Folgezeit zu grundsätzlich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Ouabain geführt. Diese bieten eine fundierte wissenschaftliche Erklärung der positiven klinischen Erfahrungen mit Strophanthin. Die durch aktuelle Studien experimentell gut abgesicherten Wirkungsmechanismen belegen, dass dieser Wirkstoff über ein bisher nicht ausgeschöpftes Potential in der Behandlung von Herzinsuffizienz verfügt. Damit sind ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neuzulassung gegeben.
Damit Strophanthin wieder zugelassen und breit verfügbar wird, müssen die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes erfüllt werden:
- Dossier über die pharmazeutische Qualität des Präparates
- pharmakologische und toxikologische Studien und
- klinische Studien zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit
Nur mit der Erfüllung dieser Anforderungen wird es möglich sein, Ouabain mit seinem einzigartigen therapeutischen Wirkprofil wieder in das Portfolio von Mitteln zur Behandlung von Herzerkrankungen aufzunehmen. Ausgearbeitete Konzepte zur Wiederzulassung von Ouabain liegen vor.
Bisher ist es nicht gelungen, die Finanzierung der Neuzulassung von Ouabain sicher zu stellen. Institutionelle Wagniskapitalgeber zögern, weil der Nachweis einer ausreichenden Bioverfügbarkeit einer patentgeschützten galenischen Formulierung nicht gegeben ist. Diese geforderte Voraussetzung muss deshalb durch private Geldgeber finanziert werden. Alle Strophantin Kenner und Befürworter sind aufgerufen, sich für die Finanzierung der Neuzulassung einzusetzen und sich hieran zu beteiligen.