In Deutschland haben sich Generationen von Ministern in Gesetzesblättern und Verordnungen verewigt. Das ist systemimmanent: Denn der einzige sichtbare Output einer Behörde ist bekanntlich Papier. Andrea Nahles, ihres Zeichens Arbeitsministerin, will hier keine Ausnahme machen. Mit der neuen "Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" wird durch den Einsatz der streitbaren SPD-Frau nun endlich ein Körperteil emanzipiert, das am Arbeitsplatz bisher nie die Chance hatte, aus dem Fenster zu sehen: Der Hintern.
In der Änderungsvorlage heißt es unter Ziffer 3.4 schlicht: "Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben." Lies: Toiletten oder Teeküchen brauchen bald ein Fenster. Wenn keines da ist, verhält man sich als Arbeitgeber ordnungswidrig. Was dann drohen könnte, lässt sich im Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung nachlesen.
Ich werde den Betrag schon mal zur Seite legen. Sie sollten das auch tun, wenn Sie kein Klo mit Aussicht haben. Oder Sie greifen zu einer der folgenden Lösungen:
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Dezentes Spiegelsystem vom Hausflur über den Wartezimmerbereich in die Toilettenräume
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Glasfaserleitungen von der Außenfassade direkt zum Handwaschbecken
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Transport einzelner Tageslichtpartikel im Photonenkäfig (aufwändig)
Damit hätten Sie das Tageslichtproblem gelöst. Schwieriger wird es mit der Sichtverbindung. Hier kann - in enger Absprache mit Ihrem Vermieter - ein leistungsstarker Fassadenbohrer Abhilfe schaffen. Das Arbeitsministerium hilft Ihnen sicher bei der Auswahl geeigneter Geräte.