Gelegentlich haben wir Anfragen für Medikamente, die Verwandte / Bekannte ins Ausland mitnehmen oder schicken sollen. Meistens handelt es sich um Medikamente, die dort nicht oder nur schlecht erhältlich sind, oder dort Qualitätsprobleme haben.
Im Normalfall hätte ich – wenn das rezeptpflichtige Sachen sind – auch für die gerne ein Rezept. Von mir aus auch ein Ausländisches. Irgendetwas als Beleg, dass das Mittel gebraucht und richtig angewendet wird. Auch wenn das nicht in der Schweiz angewendet wird.
Dann gibt es Leute wie der Mann gestern:
Ein Zettel, darauf geschrieben: Ponstan, Felden Tbl, Felden Gel und Forapin Salbe.
Pharmama: “Die ersten beiden Sachen sind rezeptpflichtig … das Felden Gel bekommt man ohne und das letzte … ist ausser Handel.”
Mann: “Oh, ich soll das einer Kollegin ins Ausland schicken, nach Polen. Können Sie da nicht eine Ausnahme machen?”
Pharmama: “Hmm – hat das jemand für ihre Kollegin verschrieben?”
Mann: “Nein, das hat sie selber rausgesucht aus dem Internet. Ich soll ihr das mitbringen.”
Pharmama: “Es ist rezeptpflichtig, SO kann ich Ihnen das nicht geben.”
Mann: “Sie ist 60 und hat Chemie studiert …”
Pharmama: “Das ist interessant, aber das macht sie nicht zur Ärztin. Und die beiden Schmerzmittel würde ich nicht ohne Arztbesuch anwenden. Speziell nicht in ihrem Alter.”
Er liess sich dann überzeugen Ibuprofen zu nehmen – auch Schmerzstillend, entzündungshemmend und relativ stark. Und das darf ich abgeben.