Rituelle Zirkumzision oder nicht? Ein aktuelles Urteil bezieht das betroffene Kind in die Entscheidung mit ein.
Zirkumzisionen gehören bei Patienten mit Phimose zum urologischen Alltag. Doch auch Eltern, die eine Beschneidung aus zum Beispiel religiösen Gründen wünschen, finden regelmäßig den Weg zum Urologen. Abrechnungstechnisch ist klar, dass es sich hierbei um eine privatärztliche Leitung handelt, sofern keine zusätzliche medizinische Indikation besteht. Die rechtliche Situation ist hingegen komplizierter, wie ein aktueller Fall zeigt.
Das Oberlandesgereicht (OLG) Hamm hat auf Antrag des geschiedenen Vaters in einem Fall, in dem die sorgeberechtigte Mutter eines Sechsjährigen ihren Sohn rituell beschneiden lassen wollte, entschieden, dass das Kind gefragt werden muss, da sein psychisches Wohl beeinträchtigt werden könne (AZ: 3 UF 133/13). In der Urteilsbegründung verwies das OLG auf die Ende 2012 in Kraft getretene gesetzliche Regelung, dass Eltern zwar auch ohne medizinische Gründe solange die Zirkumzision ihres Sohnes veranlassen können, wie dieser nicht selbst entscheiden kann, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob das Kindeswohl gefärdet ist. Schon ab dem sechsten Lebensmonat müssten die Eltern "die Beschneidung in einer seinem Alter und Entwicklungsstand enstprechenden Art und Weise besprechen und die Wünsche des Kindes [...] berücksichtigen".
Die müssen auch Ärzte in Betracht ziehen, wenn sie rituelle Zirkumzisionen durchführen.
Titelbild: © Thorben Wengert / PIXELIO