Als ich das las, habe ich in meinen Kalender geschaut: NEIN, HEUTE IST NICHT DER ERSTE APRIL! Auch Gestern und Morgen nicht. Und es war auch nicht der Vorstandsvorsitzende der Kabarettis- tischen Bundesvereinigung KBV! Sondern (leider) der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Herr Kollege, Dr. med. Andreas Köhler, 1. gibt man der Rheinischen Post bei konservativster CDU-Lastigkeit keine Interviews. Damit ist Kollege Dr. med. Philipp Rösler schon bei seiner "intelligenten Kostenerstattung" auf die Nase gefallen. 2. Im Antrag der Koalitionsfraktionen steht: Der Versicherte soll Anspruch auf Erstattung in Höhe der Vergütung haben, "die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte". Um Verwaltungskosten zu kompensieren, kann die Kasse maximal fünf Prozent vom Erstattungsbetrag abziehen. 3. Damit gibt es, das nennt man juristisch Gleichheitsgrundsatz, keinen substanziellen oder finan- ziellen Unterschied zwischen Kostenerstattung und Sachleistungsprinzip. 4. Bei geringerer ärztlicher Inanspruchnahme und seltenerer Konsultationsfrequenz durch Patienten s i n k e n die Kosten der Arztpraxen. Da das Regelleistungsvolumen pro Patient pro Quartal eh' einer Behandlungspauschale entspricht, s t e i g e n die Erlöse, da die Fallzahlen nicht zwangsläufig sinken müssen. Mit diesen vier Kernsätzen kann ich nicht falsch liegen und bin mit meiner Meinung auch nicht allein: Christian Lipicki, Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BGM), wies die Darstellung Köhlers zurück. „Es ist schlicht Unfug, dass wegen der Erweiterung der freiwilligen Möglichkeit zur Kostenerstattung ein Praxissterben drohen könnte.“ Es gebe keinen Grund, warum KVen ihren Auftrag zur Sicherstellung nicht erfüllen könnten. Zu meiner völligen Verblüffung bin ich an dieser Stelle mit dem BGMeiner Meinung! Tröstlich ist nur, egal wie wir zur Kostenerstattung stehen sollten, sie kann aus grundsätzlichen Erwägungen in der Rechtssystematik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland nach dem derzeit gültigen Sozialgesetzbuch nicht funktionieren. (Quelle: Ärzte Zeitung, 11.10.10) |