Ist es eigentlich zuviel verlangt, einen Notfallpatienten telefonisch anzukündigen?
Da steht eine Patientin mit akuten urologischen Beschwerden vor einem, die sich zunächst in einem benachbarten Krankenhaus ohne urologische Fachabteilung vorgestellt hatte. Sie leidet seit mehreren Tagen an intermittierenden, insgesamt zunehmenden rechtsseitigen Flankenschmerzen, hatte in der Vorgeschichte einmalig eine Makrohämaturie und wurde bereits von einem niedergelassenen Urologen unter dem Verdacht einer akuten Pyelonephritis mit einer Antibiose und einem Analgetikum erfolglos anbehandelt. Die Kollegen in der Nachbarklinik stellen sonographisch den Verdacht auf eine Raumforderung in der Blase, stellen die Indikation zu einer stationären Abklärung/Behandlung und sagen der Patientin kurzerhand, sie sollte sich bei uns vorstellen.
Soweit, so gut.
Problem: Unsere Abteilung quillt gerade aus allen Nähten, es gibt kein einziges freies Bett, da wir sogar schon Betten auf Stationen anderer Abteilungen ausgeliehen haben.
Also müssen wir einen telefonischen Rundruf bei anderen Urologien starten, um sie adäquat unterzubringen. Das ist mühsam für uns und lästig für die schmerzgeplagte Patientin. Der Weg zu uns hätte ihr erspart bleiben können, wenn der Kollege im Nachbarkrankenhaus kurz angerufen hätte, um die Patientin anzukündigen, und dabei erfahren hätte, dass wir kein Bett haben. Dann wäre die Patientin nämlich gleich dorthin gefahren, wo sie auch versorgt werden kann.
Aber das ist dem Kollegen wohl nicht zumutbar, oder?
Titelbild: © Anja Schweppe-Rahe / PIXELIO