Zugegeben: Mit der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung bin ich nicht so vertraut wie noch zu Zeiten meiner theoretischen Fahrstunden vor über zwanzig Jahren. Bestimmte Änderungen sind mir daher vielleicht nicht so präsent. Aber dass die StVO einen Zusatz haben muss, ist mir komplett entgangen. Dieser Zusatz lautet anscheinend: Diese Regelungen gelten für alle Teilnehmer am Straßenverkehr außer für Fahrradfahrer.
Es wundert mich nicht, dass Fahrradfahrer häufig in schwere Unfälle verwickelt werden. Und das liegt nicht immer daran, dass Autofahrer sie regelmäßig ignorieren oder misachten, was sicherlich auch der Fall ist. Aber gar nicht so selten werden die Fahrradfahrer zumindest eine Teilschuld tragen. Denn ich beobachte praktisch täglich, wie von diesen Verkehrsteilnehmern sämtliche Regeln gebrochen werden: Man fährt bei Rot über eine Kreuzung oder umgeht die Ampel auf dem Bürgersteig, fährt auch dort, wo es nicht gestattet ist, in Einbahnstraßen in die falsche Richtung, ignoriert Vorfahrtregeln, radelt munter durch Fußgängerzonen, telefoniert mit dem Handy, hat ein nicht der StVO entsprechend ausgestattetes Fahrrad (zum Beispiel ohne Beleuchtung), fährt alkoholisiert und vieles mehr. Und das alles häufig ohne Helm.
Erst kürzlich nahm mir bei Nacht auf einer nicht beleuchteten Kreuzung ein Fahrrad ohne Licht oder Reklektoren mit einem schwarz gekleidetem Fahrer rasch von links kommend die Vorfahrt. Der Typ war schlicht kaum zu sehen. Ich konnte gerade noch bremsen und einen Zusammenstoß verhindern und wurde von dem Fahrradfahrer als Dank auch noch wüst als Verkehrsrowdie beschimpft.
Die Rücksicht und Vorsicht, die Fahrradfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern für sich einforden, sollten sie auch umgekehrt einhalten.
Titelbild: © Fotograf / PIXELIO