Wenn ein Präparat mit einem bestimmten Wirkstoff rezeptfrei erhältlich ist, so kann dies zweierlei bedeuten: Entweder handelt sich um ein Medikament bzw. Nahrungsergänzungsmittel von zweifelhafter Wirksamkeit oder um eine bewährte Substanz, deren Wirksamkeit, Verträglichkeit und Nebenwirkungsspektrum so gut bekannt und risikoarm ist, dass die Einnahme ohne ärztliche Kontrolle und Verordnung vertretbar scheint.
Soweit, so gut.
Für den gesetzlich versicherten Patienten kann der Wechsel von der Rezeptpflicht zur Apothekenpflicht jedoch auch bedeuten, dass seine Krankenkasse plötzlich die Kosten für ein Präparat, welches im möglicherweise seit Jahren gut hilft, nicht mehr erstattet (das berühmt-berüchigte grüne Rezept). Aktuelles Beispiel: Omeprazol. Also muss er entweder in den saueren Apfel beißen und das Medikament aus eigener Tasche zahlen oder er bekommt ab sofort ein weiterhin rezeptpflichtiges Alternativpräparat verordnet, welches dann in der Regel teurer ist.
Ich bezweifle daher, dass dies letzlich zu einer Kostendämpfung beiträgt. Aber es ist vom Gesetzgeber so gewollt.
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