Da verstehe einer die Welt!?!
Da die Uro-Onkologie ein wichtiger Schwerpunkt unserer Abteilung ist, was man auch daran erkennen kann, dass der Chefarzt neben der Urologie über die volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie" verfügt, werden auf unseren Stationen regelmäßig systemische Chemotherapien durchgeführt. Je nach Regime kann diese an bestimmten Tagen des Zyklus auch aus einer einzigen Bolusinjektion eines Zytostatikums bestehen. Um den Krankenhausaufenthalt für diese Patienten, die Teils über einen Zeitraum von mehreren Monaten immer wieder stationär behandelt werden müssen, möglichst kurz zu gestalten, werden sie zwischen den Therapietagen entlassen und für solche Injektionen kurz wieder aufgenommen.
Nun sagt der MDK: Diese stationäre Behandlung war nicht gerechtfertigt, die Injektion hätte ambulant erfolgen können. Daher wird dieser Aufenthalt nicht bezahlt. Fehlbelegung! (Die übrige Chemotherapie mit Infusionen über mehrere Tage wird allerdings anerkannt.)
Nun sagt die KV: Für eine ambulante Chemotherapie bei gesetzlich krankenversicherten Patienten bekommen Sie im Rahmen der Ermächtigung keine Zulassung. Dies ist Aufgabe der niedergelassenen Ärzte.
Nun sagen die niedergelassenen Urologen: Wir können/wollen keine ambulanten Chemotherapien durchführen, da der Aufwand zu hoch ist und wir gegebenenfalls gar keine Zulassung dafür bekommen.
(Leiser Zusatz unter vorgehaltener Hand: ...weil sich die internistischen Onkologen im Rahmen der Onkologievereinbarung alles unter den Nagel gerissen haben.)
Der (urologische) Hund beißt sich hier in den Schwanz.
Was tun? Wer wahrt vor allem das Interesse der Patienten in diesem bürokratischen Dschungel?