Jeder braucht irgendwann Urlaub, natürlich auch ein niedergelassener Urologe, der dafür eventuell seine Praxis sogar schließen muss.
Aber warum kann man sich innerhalb eines KV-Berzirkes dabei nicht besser absprechen?
Da machen zwei Praxen gleichzeitig zu, und die Kollegen verweisen auf ihrem Anrufbeantworter gegenseitig auf sich als Vertreter. Oder der angegebene Vertreter hat seine Praxis weit entfernt drei Orte weiter, vorbei an zwei anderen urologischen Praxen und einer Klinikabteilung. In einer Gemeinschaftspraxis machen beide Ärzte während der Schulferien zur selben Zeit Urlaub, statt sich abzuwechseln. Oder (fast) alle Praxen haben an einzelnen Tagen, z. B. Brückentage oder während eines Kongresses gleichzeitig geschlossen. Und alle verweisen als Vertretung auf die nächste urologische Krankenhausabteilung, obwohl diese nur in dringenden Notfällen und/oder während der Bereitschaftdienst-Zeit zuständig wäre.
Wer dabei gelegentlich auf der Strecke bleibt, ist der Patient.
Könnte es vielleicht sein, dass man Angst hat, einen Patienten zu verlieren, wenn dieser einmal zu einem benachbarten Kollegen geht und sich dort gut/besser aufgehoben fühlt?
Es lebe die Konkurrenz!
Titelbild: © Stefan Asal / PIXELIO