Ein Funktionsoberarzt geht in die Niederlassung, ein Assistenzarzt wird befördert. Der scheidende Kollege hat mit Überstundenausgleich und Resturlaub sechs Wochen vor seinem offiziellen Schluss frei. Der zukünftige Funktionsoberarzt soll in dieser Zeit schon Rufbereitschaftsdienste übernehmen, um die anderen Oberärzte zu entlasten.
Soweit, so gut.
Aber die Personalabteilung sagt: Da dem ausscheidenden Kollegen die Pauschale für den Hintergrunddienst weiter bezahlt werden müsse, könne man seinem Nachfolger geleistete Dienste erst danach entlohnen. Mit anderen Worten, er müste diese Dienste umsonst machen, gleichzeitig aber auf die Bezahlung für Vordergrunddieste, die er ansonsten leisten würde, natürlich verzichten. Es lebe der Einspareffekt! Dagegen wehrt sich der neue Funktionsoberarzt natürlich. Zum einen aus Prinzip, zum anderen weil dies in dem fraglichen Monat eine erhebliche Einkommenseinbuße bedeuten würde. Man fragt sich, welcher Verwaltungsangestellte freiwillig auf einen nicht unerheblichen Teil seines Gehalts verzichten würde. Wahrscheinlich keiner. Aber so eine Entscheidung ist aus rein wirtschaftlichen Überlegungen natürlich leicht getroffen. Und der Personalchef wird nachts nicht geweckt, hat jedes Wochenende und jeden Feiertag grundsätzlich frei und trägt nicht die Verantwortung für die Patientenversorgung.
Was die Krankenhausleitungen scheinbar gerne vergessen: Wir Ärzte erbringen die Leistungen. Ohne uns gäbe es keine Klinik.
Wir sind das Krankenhaus!
Titelbild: © Dieter Schütz / PEXELIO