Nach §8 Nr. 7 Gewerbesteuergesetz müssen sich Pächter einer Apotheke dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb die Hälfte des auf das Inventar entfallenden Pachtzinses hinzurechnen lassen. Klingt komisch, ist aber so.
Wenn aber wie in meinem Fall das Finanzamt der Einfachheit halber beschließt, den kompletten Pachtzins der Benutzung des Inventars zuzurechnen, hat dies aberwitzig hohe Gewerbesteuerbescheide zur Folge und erzeugt beim Pächter einfach nur Frust. Denn gerade bei verpachteten Apotheken ist die Geschäftseinrichtung eher in traurigem, z.T. fast antikem Zustand...
Meinem Widerspruch gegen den viel zu hohen Messbetrag fügte ich also eine freundliche aber bestimmte Einladung an den zuständigen Finanzbeamten, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen, hinzu. Und - oh Wunder , man ist geneigt mir entgegen zu kommen!
Ob ich nicht selbst ein paar Fotos machen könnte, per eMail oder auf CD gebrannt, das wäre hilfreich...
Also auf zum Fotoshooting: Germany`s Next Topapotheke wir kommen!
Der von mir vorgeschlagene Projekttitel „Vorne hui, hinten pfui“ wurde von meinen Mitarbeitern umgehend in „hinten pfui und vorne auch nicht besser“ abgeändert und mit einer umfangreichen Liste der schönsten Motive garniert.
Der antike Medikamentenkühlschrank, die Teerezeptur aus den frühen sechziger Jahren mit original Balkenwaage, die liebevoll mit Wachstuch ausgelegten Schubladen im Helferinnenbereich, die Bürostühle mit herunterhängenden Rücklehnen und abgebrochenen Rollen...
Wir kamen richtig in Fahrt und fast meinte ich im Hintergrund Bruce Darnell zu hören, wie er uns anfeuerte: „Drama, Baby, Drama!“ und „diese kaputte Schublade muss lebendig sein!“
Nun warten wir gespannt auf das Urteil der Jury...