Hiermit bekenne ich mich schuldig!
Zu meinem allergrößten Bedauern habe ich heute morgen um zehn nach sechs, nach zweiundzwanzig Stunden Dienst, einer unruhigen Nacht und ca. zwei Stunden Schlaf einem echten Notfall nicht die ihm gebührende Aufmerksamkeit zukommen lassen.
Mein ansonsten tadellos funktionierendes Helfersyndrom und meine Eloquenz muss ich wohl zu so früher Stunde im Notdienstbett vergessen haben, anders ist es nicht zu erklären, warum ich diesen dringenden Notfall (Nasenspray Ratiopharm, und „..wissen Sie, ich habe einen dicken Hals – keine Schmerzen oder Entzündung – einfach nur dick“) nicht sofort an den zuständigen Notarzt verwiesen habe, sondern mich auf eine fruchtlose, Diskussion bezüglich der Definition des Wortes Notfall einließ.
Am Ende hatte auch ich einen dicken Hals und die junge Dame verließ mich mit der Drohung einen gepfefferten Leserbrief zu schreiben. Gott sei Dank hat sie die Medikamente mitgenommen, sonst droht jetzt noch eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung.
Wahrscheinlich handelt es sich um dieselbe Person, deren Leserbrief heute früh in der WAZ abgedruckt war und in dem sie verlangt, dass in unserem Nachbarort doch wenigstens eine der drei ansässigen Apotheken das Wochenende über geöffnet haben sollte, damit sie nicht so weit fahren muss, wenn sie mal ein Paracetamol braucht...
Ich glaube, ich werde mich umschulen lassen. Verbraucherschützer klingt nett, da kann ich mein Helfersyndrom schließlich ebenso gut ausleben:
- 24 Stunden Notdienst für alle öffentlichen Apotheken
- Sofortiges Absenken der Preise auf Versandapothekenniveau
- Verpflichtung zu 100%iger Lieferfähigkeit
- Kostenlose Weiterleitung aller Chronikerrezepte an die Europa Apotheek in Venlo
- Etc., etc.
Die Liste meiner pressewirksamen Forderungen wird immer länger und das Bundesverdienstkreuz für besondere Leistungen im Dienste der kranken Bevölkerung ist mir schon so gut wie sicher. Das hat meines Wissens ein Apotheker noch nie geschafft, auch wenn er wie auf dem Lande noch z.T. üblich den Notdienst an sieben Tagen in der Woche versehen darf..