Normalerweise ist es nicht meine Art, so kurz hintereinander zwei Blog-Posts zum Thema Gesundheitspolitik zu schreiben. In letzter Zeit nimmt die Regulierungsdichte im Gesundheitswesen jedoch so schnell zu, dass man mit dem Kommentieren kaum mehr nachkommt.
Der alles verschlingende GKV-Moloch führt nämlich zum 1.7. zwei neue Kennziffern ein, um auch die letzten behaglichen Schmuseecken ärztlicher Abrechnung auszuleuchten. Die Rede ist von den an Vokalarmut leidenden Transparenz-Zwillingen LANR und BSNR.
LANR, die "lebenslange Arztnummer" wird ab sofort jeden GKV-Arzt als treuer Weggefährte durch die Kassenmedizin begleiten. "Lebenslänglich" wäre anbetrachts der abnehmenden Popularität des Vertragsarztsystems als Adjektiv vielleicht ehrlicher gewesen... BSNR, die Betriebsstättennumer, wird hingegen der Praxis angeheftet. Künftig müssen alle Leistungen, die mit der GKV abgerechnet werden, LANR und BSNR tragen. Auf diese Weise erhalten KVen und Krankenkassen einen intimen Einblick in die Leistungsflüsse von MVZs und Gemeinschaftspraxen. Es wäre ja auch schade, wenn man die "ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft" (GKV-Sprech) nicht abrechnungstechnisch auseinander dividieren könnte, um Einsparpotentiale auszuloten.
Einige KVen wollen dieser Regelung zwar nicht folgen - aber das Minsterium kann als Aufsichtsbehörde die Umsetzung verfügen. Tja, wie heißt es so schön bei den Borg: "Widerstand ist zwecklos. Assimilieren Sie sich!"