GKV-Ärzte wissen: Das gute alte Verordnen ist auch nicht mehr das ist, was es einmal war. Statt dessen kreist der Kugelschreiber irgendwo im Niemandsland zwischen Festbetrag, Zuzahlung, Rabattverträgen, Aut-Idem-Regelung und Arzneimittelregress.
Doch jetzt ist im Rationierungslabor des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ein neues Instrument entwickelt worden, um die Therapiefreiheit weiter zu beschränken: Die Zweitmeinung. Ziel ist es, den Bewegungsspielraum des behandelnden Arztes weiter einzuengen. So soll bei bestimmten Arzneimitteln in Zukunft ein "Arzt für besondere Arzneimitteltherapie" mitentscheiden. Frei nach dem Motto: Wenn schon Guantanamo, dann bitte auch mit Fussfesseln. Der Begriff "besondere Arzneimitteltherapie" scheint mir dabei besonders gut gelungen - auch bei der Stasi gab es den "IM für besondere Aufgaben".
Der Trend der Bondage-Experten im GBA geht also klar in Richtung Zweit-Arzt. Einer therapiert, der andere rationiert. Es dürfte nicht lange dauern, bis sich das in der Musterberufsordnung für Ärzte nieder schlägt. Dort wird man sicher bald vom "Facharzt für Zweitmedizin" lesen - mit 6wöchiger Weiterbildung in Rationierungstherapie und Einschränkungsheilkunde.
Es lebe die Therapiefreiheit.