Mit allen Mitteln versuchen die Krankenkassen, die Erstattung des neuen Arzneimittel-Maybachs Ranibizumab gegen altersbedingte Makuladegeneration zu verhindern. Klar, bei einem Preis von 1.500 Euro pro Injektion können sich die Folgekosten für die Kassen rasch zu mehrstelligen Millionenbeträgen auftürmen. Vor diesem Hintergrund wundert es niemanden, dass Kassen und Hersteller nun miteinander einen knallharten Poker spielen, bei dem die betroffenen Patienten zusehen dürfen - solange sie das noch können. Ob Ranibizumab seinen saftigen Preis tatsächlich wert ist, werden dann in ein paar Jahren die Augenärzte beurteilen.
Seltsam ist es, dass sich die Diskussion um die Erstattungsfähigkeit neuer Therapietechniken nun ausgerechnet bei einem eher seltenen Augenleiden manifestiert. Dabei versteht es der Gemeinsame Blockadeausschuss - pardon Bundesausschuss - schon seit Jahren, den Einzug medizinischer Innovationen in den Leistungskatalog der GKV erfolgreich zu verhindern, ohne dass man viel öffentliche Aufregung wahrnimmt. Bereits ausgegrenzt sind:
- Lifestyle-Medikamente (Potenzsteigerung, Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion)
- Ambulante Positronen-Emissions-Tomographie (bis Anfang 2007)
- Tumormarker (PSA, M2-PK, etc.)
- Inhalatives Insulin
Eins ist sicher: Diese Liste repräsentiert nur einen kleinen Ausschnitt und sie wird jedes Jahr länger. Während der Kassenpatient im Dienste der Krebsvorsorge also noch brav alle 2 Jahre mit dem Papierspatel in seinen Exkrementen herumrühren darf, stehen seit Jahren aussagekräftigere Labortests zur Auswahl. Sie werden vielleicht um 2020 in den GKV-Katalog aufgenommen. Für diese Spitzenmedizin muss er dann wahrscheinlich 20% vom Brutto abdrücken. In Zukunft dürften sich daher immer mehr Versicherte fragen: Warum muss ich 1. Klasse bezahlen, wenn ich nur 3. fahren darf?