Die GEZ - jeder kennt sie, keiner mag sie. Was macht eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung mit fast 1.000 Mitarbeitern, wenn sie keiner liebt? Imageanzeigen? Nein - sie beauftragt einen Rechtsanwalt. In einem kongenialen juristischen Schachzug gegen die Internetplattform akademie.de haben die öffentlich-rechtlichen Gebührenverwalter jetzt versucht, zumindest die semantische Anerkennung für ihre Inkassotätigkeit zu gewinnen. So soll es in Zukunft - bei einer Strafandrohung von 5.100 Euro nicht mehr erlaubt sein, von "GEZ-Gebühr" zu sprechen. Da gewinnt der Slogan "Heute schon GEZahlt?" plötzlich eine faustische Doppelbedeutung. Statt dessen muss in Zukunft - sollte nicht ein barmherziger Richter den Gebührenwächtern in die Parade fahren - korrekt der Begriff "gesetzliche Rundfunkgebühren" verwendet werden. Pikanterweise nutzt dabei sogar die GEZ selbst "GEZ-Gebühren" als Adword bei Google.
Auch der "GEZ-Gebührenfahnder" muss in Zukunft an der Haustür höflich als "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten" oder "Rundfunkgebührenbeauftragter" angesprochen werden. Wenn Sie also in Ihrem Büro oder Ihrer Praxis Besuch von der GEZ bekommen: Mit einem frischen: "Jawohl, Herr Rundfunkgebührenbeauftragter" - ggf. ergänzt durch ein leichtes Hackenschlagen - sind sie auf der sicheren Seite. Bezeichnen Sie den Mann auf keinen Fall als "Fahnder" und sprechen sie in seiner Gegenwart auch nicht von "GEZ-Zwangsanmeldung". Dieser Begriff darf nicht mehr verwendet werden, da nach Ansicht der GEZ der "Begriff nicht existent (ist), da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist".
Korrekte Begrüßung eines ankommenden Rundfunkgebührenbeauftragten
Seit Orwell wissen wir, dass wer die Sprache manipuliert, in Wirklichkeit das Denken kontrollieren möchte. Allen Freunden des Neusprech sei deshalb die vollständige Begriffsliste auf der Akademie.de Website wärmstens zur Lektüre empfohlen.