Zwei Patienten klagten, jetzt ist das Urteil offiziell: Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Patienten dürfen ab sofort nur mit Zustimmung eines Richters längerfristig fixiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden: Patienten dürfen nur mit Zustimmung eines Richters längerfristig fixiert werden, so heißt es in der Pressemitteilung. Konkret geht es in dem Urteil um 7-Punkt- und 5-Punkt-Fixierungen, die länger als eine halbe Stunde andauern. Anlass des Urteils waren die Klagen von zwei Patienten. Ein Patient klagte, weil er acht Stunden lang an Beinen, Armen, Bauch, Brust und Stirn am Bett gefesselt und somit vollständig bewegungsunfähig war. Ein anderer Patient wurde über mehrere Tage hinweg wiederholt an Beinen, Armen und Bauch festgebunden. Beide Fixierungen wurden auf ärztliche Anordnung hin vorgenommen. Eine zusätzliche richterliche Zustimmung war bisher nicht erforderlich. Das soll sich nun ändern, denn: Diese Art der Fixierung stelle einen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte dar, so das Gericht. Es handle sich bei einer längerfristigen Fixierung um eine Freiheitsentziehung, für die eine richterliche Entscheidung vorgesehen sei. Auch wenn die Freiheit des Patienten bereits im Rahmen der psychiatrischen Einrichtung beschränkt ist, sei die Fixierung sämtlicher Gliedmaßen als eigenständige Freiheitsentziehung zu verstehen und somit gesondert zu beantragen. Als Konsequenz muss der baden-württembergische und bayerische Gesetzgeber, der bislang keine spezielle Rechtsgrundlage bot, bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeiführen. Patienten sind zudem ab sofort nach Beendigung einer Fixierungsmaßnahme auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung hinzuweisen.