Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist es zwar gelungen, einige Sozialdemokraten vom Rx-Versandverbot zu überzeugen. Doch nun kommt neuer Gegenwind von der kleinen aber bedeutsamen Monopolkommission: Apotheker sollen ihre Servicepauschale selbst kalkulieren.
Mit deutlichen Worten bezieht Achim Wambach, Chef der Monopolkommission, gegen die Pläne der Bundesregierung Position. Bereits vor Jahren monierte sein Verband Wettbewerbsdefizite bei öffentlichen Apotheken. Gegenüber Medien erklärte Wambach jetzt, Versandverbote ließen sich europa- und verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Ein Verbot schalte „das Internet als Vertriebskanal zum Schutz stationärer Apotheken aus“. Er befürchtet auch Einschränkungen bei der Berufsausübung.
Drakonische Maßnahmen wie ein Verbot hält Wambach nur für gerechtfertigt, sollte entweder die finanzielle Stabilität oder die Versorgung gefährdet sein. Beides sei aber nicht der Fall. Eine Lösung hat der Experte schon im Gepäck. Er will es öffentlichen Apotheken ebenfalls ermöglichen, Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu geben. Um – wie Wambach klarstellt – die „Heftigkeit des Rabattwettbewerbes“ abzuschwächen, kann er sich Deckelungen von 2,50 bis 5,00 Euro vorstellen. Preisnachlässe sieht er ohnehin nur bei großen Apotheken in Ballungsräumen. Landapotheken könnten kaum Vergünstigungen geben.
Bei einem Fachgespräch der Grünen Ende November 2016 im Bundestag hatte Klaus Holthoff-Frank weitere Details genannt. Für Apotheker seien vor allem Standortfaktoren relevant, so die Einschätzung des Generalsekretärs der Monopolkommission. Ob sich eine Apotheke in einem Ärztehaus, in einer belebten Innenstadt oder eben in einer ländlichen Region befindet, macht einen Unterschied. Hinzu kämen weitere Aspekte wie Öffnungszeiten wie das Sortiment selbst oder Beratungsleistungen. Holthoff-Frank bedauert die fehlende Preissensibilität von Patienten bei verschreibungspflichtigen Präparaten. Sein Modell sieht einen „sanften Wettbewerb“ vor: Apotheker sollten von Krankenkassen nur noch den Großhandelseinkaufspreis erhalten. Inhaber müssten selbst entscheiden, welche „Servicepauschale“ sie kalkulierten. Wer besonders guten Beratungsservice bietet, kann mehr verlangen als andere, so das Argument des Experten. Hierfür wurde eine mögliche Preisspanne von null bis zehn Euro vorgeschlagen.
Anders als das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur hat die Monopolkommission zwar keine direkten Eingriffsmöglichkeiten, außer öffentlich zu mahnen. Einschätzungen finden aber breite Resonanz in den Medien. Ihre Stellung ist nicht klar geregelt. Aufgaben lassen sich nur aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ableiten.