Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte ihre Forbildungsaktivitäten gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen dokumentieren. Die Bundesärztekammer hat sich nun mit Vertretern der Landesärztekammern (LÄK) auf die Einführung eines elektronischen Informationsverteilers (EIV), der Fortbildungspunkte deutschlandweit sammeln und verwalten soll, geeinigt.
"Natürlich ist es nicht sinnvoll, wenn 2009 alle Ärzte mit Schuhkartons voller Bescheinigungen kommen", berichtet Dr. Justina Engelbrecht, Leiterin des Fortbildungsreferats der BÄK, gegenüber dem DocCheck Newsletter. Gleichzeitig wollte man einen Weg finden, der den Ärzten die Sicherheit gibt, dass ihre - gleich bei welcher zertifizierten Veranstaltung und in welchem Bundesland - gesammelten Punkte anerkannt werden. Diese Sicherheit ist durch den EIV gegeben: Zunächst erhält jeder Arzt in den kommenden Wochen und Monaten eine bundesweit einheitliche Fortbildungsnummer, die EFN. Diese befindet sich, so ist es zumindest für die Zukunft geplant, in Form eines Barcodes auf einem Fortbildungsausweis ähnlich der Versichertenkarte einer Krankenkasse. Gleichzeitig erhält jede zertifizierte Veranstaltung eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR). Bei der Teilnahme an einer Fortbildung zeigt der Arzt seinen Ausweis, der Barcode wird vor Ort mit Hilfe eines Scanners eingelesen und zusammen mit der VNR elektronisch an den EIV gesendet. Dieser erkennt aufgrund der Fortbildungsnummer, zu welcher Kammer der Arzt gehört und sendet dahin die entsprechenden Daten. Die Kammer sammelt die Punkte auf einem elektronischen Konto, verwaltet sie und informiert den Arzt gegebenenfalls über seinen aktuellen Punktestand. Auch der Arzt kann jederzeit seinen Punktestand einsehen.
Weniger Personal, weniger Kosten
"Durch dieses zeitgerechte Verfahren entgehen wir einem Durcheinander, das durch die papierne Variante mit Sicherheit entstanden wäre", so Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Senats für die ärztliche Fortbildung. Zudem sei es ein kontinuierlicher, schnellerer Prozeß, ergänzt Engelbrecht. Nicht zu unterschätzen seien auch die finanziellen Aspekte: "Wenn wir es weiterhin händisch gemacht hätten, hätten wir mehr Personal gebraucht", so die BÄK-Mitarbeiterin. Das wäre weitaus kostspieliger geworden. Bevor der Server im Oktober bei der Bundesärztekammer in Berlin eingerichtet wird, testen ausgesuchte Ärzte aus Bayern, Hessen und Brandenburg von Mai bis voraussichtlich Ende August, ob der Server reibungslos funktioniert. Während dieser Pilotphase befindet sich der EIV bei der Bayerischen Landesärztekammer in München. Nach Angaben der Bayerischen LÄK wird dort Anfang Oktober mit der Herausgabe der Fortbildungsausweise gestartet. Läuft alles nach Plan, geht Eckel sogar davon aus, dass auch Krankenhausärzte künftig von dem System profitieren werden. Das SGB V sieht auch bei Fachärzten im Krankenhaus eine Pflicht zur Dokumentation ihrer Fortbildungsaktivitäten vor. Derzeit hänge es für diesen Bereich jedoch noch an "formalen Modalitäten", weiß Eckel. Zudem kann sich Eckel gut vorstellen, an die jährliche Sendung des Kammerbeitrags der Ärzte eine Übersicht über ihren aktuellen Kontopunktestand zu hängen.
Fast perfekt
Mit einem Punkt sind die Initiatoren des Fortbildungsprojekts jedoch nicht ganz so zufrieden: dass der Fortbildungsausweis (noch) nicht in die geplante Health Professional Card (HPC) integriert werden kann. Einfacher wäre es der BLÄK zufolge gewesen, den Barcode auf die HPC aufzudrucken. Da man jedoch nicht wußte, wann genau die elektronische Gesundheitskarte, für deren Realisierung die HPC notwendig ist, eingeführt wird, wollte man nicht länger warten.