Immer mehr ältere Patienten in Italien weigern sich, das Krankenhaus zu verlassen. Im Gegensatz zur Flucht von Aeneas aus Troja, verläuft die "Besetzung" der Betten meist friedlich. Beiden gemeinsam ist die ungewisse Zukunft, so italienische Ärzte, und bezeichnen diesen Protest deshalb als Aeneas-Syndrom. Ob es dieses Syndrom auch in Deutschland gibt? Anders gefragt: Was haben Gesundheitsreform und DRG für Auswirkungen?
Aeneas-Syndrom greift um sich
Im Mai wurde auf dem Internistenkongress der Fadoi, Rom ein neues Phänomen, das die italienischen Experten als Aeneas-Syndrom bezeichnen, diskutiert. Der Begriff beschreibt den Umstand, dass ältere Menschen sich nach einer geheilten Krankheit weigern, das Krankenhaus zu verlassen. Und das mit zunehmender Tendenz, wie italienische Ärzte beobachten.
Krankenpflege als italienisches Strukturproblem
Als Grund wird die Furcht vor fehlender Pflege und Einsamkeit genannt, vor allem bei Männern aus ländlichen Gebieten. Früher übernahm dort die Großfamilie die Krankenpflege, so Professor Dr. med. Rudolf Schönhuber, Chefarzt für Neurologie am Regional Krankenhaus Bozen. Heute zieht es die Jungen in die Stadt, die Familienstrukturen zerfallen. Zurück bleiben alleinstehende Alte. Der Neurologe kann das Aeneas-Syndrom auch für seine Region bestätigen. Ein Problem aus seiner Sicht könnte sein, dass eine Integration zwischen Krankenhaus, Hausarzt, Hauspflege und Sozialdiensten fehlt und niedergelassene Fachärzte im italienischen Gesundheitssystem nicht vorgesehen sind. Der Patient wird meist am Freitag nachmittag aus dem Krankenhaus entlassen. Um Rezepte muss er sich selber kümmern. Aber der Hausarzt, der den Patienten übernehmen soll, ist erst montags wieder erreichbar, so der Bozener Neurologe.
Nachteile für Patienten mit der G-DRG?
In Italien wurden in den 80er Jahren die Krankenkassen abgeschafft und ein nationaler Gesundheitsdienst nach englischem Muster etabliert. Das System, das auch in Großbritannien keinen guten Ruf genießt, scheint das eigentliche Problem bei der Betreuung von rekonvaleszenten Patienten in Italien zu sein. Im Vergleich dazu existieren in Deutschland zwar nicht paradiesische, aber doch sozial akzeptable Verhältnisse, was die gesundheitliche Versorgung betrifft. Die Befürchtung, dass sich dies durch die endgültige Einführung der German DRGs ändern könnte, weisen die einzelnen Krankenkassen-Verbände und Sozialdienste als unbegründet ab. Trotzdem bleibt die Frage, ob ältere, alleinstehende Patienten bei der neuen Entlassungspolitik ein ausreichendes Angebot zur Nachbehandlung finden. Insbesondere dann, wenn sie noch kein Fall für die Pflegeversicherung sind. Stefan Wöhrmann, stellvertretender Leiter der Abteilung Stationäre Einrichtungen im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), beantwortete unsere Frage mit dem Hinweis, dass in den Fallpauschalen mögliche Komplikationen oder Komorbiditäten bei der Festlegung der unteren und oberen Grenzverweildauer berücksichtigt sind. Damit sei für den Patienten das Risiko, zu früh entlassen zu werden, so gut wie ausgeschlossen. Und für die Krankenhäuser, so Stefan Wöhrmann, ergebe sich durch Langzeitlieger kein ökonomischer Nachteil, weil die Pauschalen auf einer Mischkalkulation beruhen.
Kürzere Verweildauer von medizinischem Nutzen
Vom Verband der privaten Krankenversicherung erhielten wir von Professor Dr. med. Jürgen Fritze folgende Antwort: "Die Verweildauer ist bereits vor 2003, d.h. vor Einführung der DRGs, erheblich gesunken. Seit 2003 ist sie weiter gesunken. Das hat nicht nur ökonomischen Nutzen, sondern auch medizinischen. Z.B. kann man davon erhoffen, dass die Rate an Hospitalinfektionen sinkt. Grundsätzlich bedeutet das nicht, dass die Patienten in der Rekonvaleszenz allein gelassen werden, kann es aber zweifellos im Einzelfall bedeuten... Für spezielle Indikationen (z.B. neurologische Frühreha oder geriatrische Frühreha) gibt es auch DRGs, d.h. hier ist ausdrücklich gewollt, dass die Frühreha noch im Akutkrankenhaus durchgeführt wird." Hört sich alles plausibel an. In der Praxis der Kliniken stellt sich die Kostenschraube allerdings anders dar. Dr. Hans-Rainer Stapper, Oberarzt am Dreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling bei Köln, beklagt, dass die Aufnahmediagnose die DRG bestimmt. Für einen Patienten, der beispielsweise mit Diarrhö eingeliefert wird und nach drei Tagen einen Herzinfarkt erleidet, kann lediglich die Durchfallpauschale abgerechnet werden. Für Hans-Rainer Stapper steht fest: Das Morbiditätsrisiko trägt das Krankenhaus. Hinzu komme das Entlassungsrisiko, was die Verantwortung gegenüber den Kranken äußerst schwierig gestaltet.
Entlassung ohne Risiko
Für Peter Stegmaier, Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB), ist das Entlassungsrisiko kein Thema. Mit 110 Pflegediensten, so der ASB-Verantwortliche, gebe es eine gute ambulante Versorgungsstruktur. Nach Sozialgesetzbuch SGB V kann von jedem Arzt häusliche Pflege verordnet werden. In allen Krankenhäusern gebe es einen Sozialdienst, der die Nachbehandlung für Patienten organisieren kann. Fazit: Für den Rekonvaleszenz-Fall ist gut vorgesorgt. Die anfallenden Zuzahlungen seien auch kein wirkliches Problem. Die jüngste Studie Krankenhaus-Trend von Steria Mummert Consulting und der Fachzeitschrift kma kommt ebenfalls zu einem Ergebnis, das beruhigt. 95 Prozent der deutschen Kliniken wollen bis 2006 mit Medizinern oder Krankenhäusern vor Ort kooperieren, wenn es um die Nachkontrolle der Patienten geht. Was ist daran neu? Vielleicht, dass in Deutschland im Gegensatz zu Italien die Integration der Gesundheitsdienste funktioniert. In Deutschland gibt es bezüglich des Aeneas-Syndroms keine Erhebungen.