Die medizinischen Hochschulen darben: "Forschung plus Klinik" ist noch immer ein Spagat, der viele zerreißt. Die Bezahlung gilt als wenig stimulierend. Privatisierungen sind kein Tabu mehr. Und ob die Qualität internationalen Standards stand hält, ist umstritten. Sind unsere Hochschulkliniken ein Auslaufmodell?
Die medizinische Forschung an deutschen Hochschulen ist besser als ihr Ruf. Dieser Auffassung ist Professor Gebhard von Jagow, der Präsident des Medizinischen Fakultätentags. Die deutsche Forschung kann international nicht mithalten, kontert Rüdiger Strehl von der Universität Tübingen. Zwei Zitate derselben Veranstaltung, beide zum Besten gegeben auf dem 1. Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin in Berlin. Zwei Zitate, die bereits vermuten lassen, dass es für die Krise der deutschen Hochschulmedizin keine pauschale Lösung gibt.
Die Stimmung in der deutschen Hochschulmedizin war schon mal besser
Dass es eine Krise gibt, darin waren sich die anwesenden Klinikleiter, Krankenkassenbosse, Verwaltungsdirektoren und Politfunktionäre weitgehend einig. Strehls Satz von der Stimmung, die schon mal besser gewesen sei, war die Untertreibung des Jahres. Über die deutsche Hochschulmedizin wird gemault, was das Zeug hält, in den Medien und im Wissenschaftsrat, auf den Gängen der Klinika, in der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und unter den Neonsonnen der molekularbiologischen Labors. Der letzte Schocker waren die Nachrichten aus Hessen, wo die Universitätsklinika Gießen und Marburg fusioniert werden sollen, um dann den nicht-akademischen Teil zu privatisieren (siehe DocCheck-Interview). Übersehen wird bei dem großen Privatisierungswehklagen allerdings, dass es an der Charité Berlin mit der Privatisierung des Campus Berlin-Buch in den Helios-Konzern bereits ein Beispiel gibt, das eigentlich ganz gut funktioniert. Für die Klinikbosse hat die Krise einen Namen, nämlich Geldmangel, der sich durch alle Bereiche zieht. Professor Roland Felix von der Charité Berlin bezifferte die Mittel, mit denen die hochschulmedizinische Forschung in Europa pro Jahr und Einwohner gefördert werde, auf umgerechnet zweieinhalb US-Dollar. In den USA seien es dagegen achtzehn US-Dollar, also siebenmal so viel: Dieses Ungleichgewicht kann kein Geist der Welt ausgleichen, so Felix in Anspielung auf die seiner Auffassung nach hohe Qualifikation der deutschen Hochschulmediziner. Fast noch düsterer sieht es bei den Investitionen aus: Rüdiger Strehl schätzte die jährlichen Investitionen der vergleichsweise gut dastehenden Universitätsklinik Tübingen auf 30 Millionen Euro. Das Klinikum der Universität Stanford komme auf 720 Millionen US-Dollar, das der Universität von Kalifornien in San Francisco gar auf 800 Millionen. Insgesamt machten derzeit 25 der 35 deutschen Hochschulklinika Verluste.
Raus aus dem öffentlichen Dienstrecht, ran an die ambulanten Specktöpfe
Strehl begab sich in Berlin auf die Suche nach Gründen für die desolate Finanzsituation und wurde vielfach fündig. So leide nur die deutsche Hochschulmedizin unter der rigiden Abschottung von stationärer und ambulanter Versorgung: Nur wir in Deutschland müssen uns bei der an Selbstbedienung gewöhnten, ambulanten Ärzteschaft anstellen und die Zulassung ambulanter Leistungen erbetteln, so Strehl in Rage. Bei den Gehältern seien die Gestaltungsspielräume viel zu gering: Wenn es nach ihm gehe, dann würden die Universitätsklinika aus dem öffentlichen Dienstrecht austreten und hätten dann die Möglichkeit, beispielsweise das Einkommen erfolgreicher Forscher leistungsabhängig zu gestalten. Dass die Lehre an den Hochschulklinika einen so schlechten Ruf habe, liegt Strehl zufolge vor allem an den Zulassungsmodalitäten. So sei die Zahl der Studienanfänger an deutschen Hochschulen dreimal so hoch wie an US-amerikanischen Medical Schools. Und auch dem europäischen Arbeitszeitrecht, das Krankenversorgung und Forschung reguliert, kann Strehl wenig abgewinnen: Wissenschaftler brauchen keine Stechuhr. Höchstarbeitszeiten à la zehn Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche seien allenfalls für die Krankenversorgung sinnvoll.
Raus aus dem Elfenbeinturm heißt die Devise
Konkrete Verbesserungsvorschläge statt herzzerreißendes Gejammer war die Devise von Jörg Rüdiger Siewert vom Verband der Universitätsklinika Deutschlands. Er setzte den Fokus vor allem auf den Umbau der Krankenversorgung: Weg von der strikten Fächertrennung und den persönlichen Egoismen, hin zu einer in interdisziplinären Zentren organisierten Versorgungsstruktur. Gerade in krankheitsorientierten Zentren wie zum Beispiel Gefäßzentren oder Neurozentren sieht Siewert zahlreiche Vorteile für Patienten, aber auch für die Klinik. So werde das Verlegungskarussell vermieden, was Kosten spart und, im DRG-Zeitalter unverzichtbar, Liegezeiten reduziert. Die Einrichtung Zentrum eigne sich aber auch als Marketinginstrument, weil es Zuweisungen vereinfacht und so für Niedergelassene attraktiver wird. Schließlich werde durch Zentren auch die von vielen als größtes Sorgenkind der Hochschulmedizin angesehene, klinische Forschung vereinfacht.
Gegen die Macht der Bürokratenseele
Allein die Tatsache, dass sich die deutschen Hochschulmediziner jetzt zum ersten Mal mit einem Innovationskongress lautstark zu Wort gemeldet haben, kann schon als Trendumkehr gewertet werden. Anders als die Feld-Wald-und-Wiesen-Kliniken, die mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein Sprachrohr haben, dem die Universitäten relativ gleichgültig sind, hatten die Hochschulmediziner bislang keine öffentlichkeitswirksame Lobby. Die wollen sie jetzt aufbauen, unter anderem um sich gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Wehr zu setzen, der den Unis gerade kräftig einheizt. Vor allem Kassen und Kassenärzte wollen den Einsatz von Innovationen im stationären Sektor unter den so genannten Erlaubnisvorbehalt stellen, ähnlich wie es bereits im ambulanten Sektor gehandhabt wird. Innovationen wie neue diagnostische Techniken oder moderne Medizingeräte wären dann auch im stationären Bereich auf das gnädige Kopfnicken von Berliner Berufsbürokraten angewiesen. Dagegen will man sich mit Händen und Füßen wehren. Noch einmal Strehl: Die Hochschulmedizin darf nicht zum Hauptleidtragenden des Gemeinsamen Bundesausschuss werden.