Für viele Krebsmediziner klingt die Nachricht wie eine kleine Sensation: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) für die Diagnostik des nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms (Lungenkrebs) erstmals positiv beurteilt. Damit ist die PET gemäß § 137 c SGB V zumindest in diesem speziellen Fall als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft worden - der Durchbruch der Technologie in Deutschland rückt näher.
Einziger Wermutstropfen ist allerdings, dass sich der G-BA nicht zu einer Anerkennung der PET auch bei anderen Krebsarten durchringen konnte und sich der Beschluss des Gremiums vorerst allein auf die stationäre Versorgung bezieht, während der ambulante Bereich unberücksichtigt bleibt. Untersuchungen mit PET im ambulanten Sektor können somit auch weiterhin nicht über die GKV abgerechnet werden. Ende Februar 2002 hatte der damalige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Übernahme der Kosten für eine ambulante PET durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt, eine Entscheidung, die auch der Nachfolger G-BA nun übernahm.
Dennoch erhoffen sich viele Nuklearmediziner vom neuen Votum des Ausschusses eine Signalwirkung für die Etablierung der Technologie, die in Ländern wie Frankreich oder den USA längst zum Alltag der Krebsdiagnostik gehört, hierzulande aber bisher nicht als Kassenleistung abzurechnen war.
Dabei belegen Studienergebnisse schon seit langem die Wirtschaftlichkeit dieser Diagnosemethode besonders im ambulanten Gesundheitswesen, wie Wolfgang Mohnike, Vorsitzender des PET e.V. und selbst Betreiber eines PET/CT-Gerätes, bestätigt: "Die PET ist für viele Krebsindikationen und vor allem in der ambulanten Untersuchung das Beste, das wir derzeit haben."
Handfeste Patientenvorteile
Dieser Meinung ist auch der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg (DKFZ) und nennt die Vorteile für den Patienten. Die Untersuchungsmethode mit PET sei "gerade im Bereich der Krebsforschung an mehreren tausend Patienten gut dokumentiert und die Bedeutung der Therapieüberwachung belegt", heißt es dazu in einer entsprechenden Patienteninfo.
Danach verfassten deutsche Fachleute bereits im Jahr 1997 ein Papier, das die Einsatzmöglichkeiten der PET auflistete. So erscheint eine PET - Diagnostik unter anderem sinnvoll bei:
Nicht nur für Onkologen
Neben Krebsmedizinern profitieren auch Kardiologen und Neurologen von der Technologie. So lässt sich durch den Einsatz der PET erkennen, welche Bereiche nach einem Herzinfarkt geschädigt sind, können Diagnosen von Parkinson oder Epilepsie leichter gestellt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin schließlich wies bereits im Jahr 2000 auf einen weiteren Vorteil hin: Im Rahmen der Diagnostik könne die PET, bei der Diagnose von Lungenkrebs angewandt, "zur statistischen Lebensverlängerung um ein Jahr um den Preis von DM 290 beitragen. Damit liegt hier der Kostenaufwand für den zu erwartenden Nutzen besonders niedrig". Mittlerweile scheinen selbst Gerichte den Nutzen zu erkennen - und entscheiden im Sinne der Patienten. So verurteilte das Sozialgericht Leipzig die IKK Leipzig zur Kostenübernahme der PET-Untersuchung. (Sozialgericht Leipzig Az. S 13 KR 22/03)
Doch trotz des nun vom G-BA beschlossenen, ersten positiven Entscheids, bleibt Deutschland im internationalen Vergleich bei der PET-Diagnostik Schlusslicht. Zum Vergleich: In Frankreich wurden kürzlich 40 neue PET(-CT)-Geräte installiert, in England ist geplant, den Bestand um 20 zu erweitern. Die sozialen Gesundheitssysteme anderer europäischen Länder und der USA erstatten diese Untersuchungsmethode seit langem.