Aufgrund gesetzlicher Regularien können deutsche Versandapotheken keine wettbewerbsfähigen Angebote machen - so eine deutsche Krankenkasse, die sich nach Holland verabschiedet hat. Ein Blick in das Kuriositätenkabinett einer halb garen Reformpolitik.
Mit einem Knalleffekt hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) dem deutschen Markt der Versandapotheken den Rücken gekehrt. Die erst vor einem Dreivierteljahr gestartete Kooperation mit der Versandapotheke Sanicare wurde in einem Schreiben an die in Bad Laer ansässigen Apotheker für beendet erklärt. So was kommt natürlich vor in der Geschäftswelt, doch interessant ist die Begründung. Nicht Unzufriedenheit mit Sanicare sei der Grund, im Gegenteil, man gibt sich sehr zufrieden. Eine weitere Zusammenarbeit unmöglich mache aber das legislative Korsett, das einheimische Versandapotheken vom Gesetzgeber angelegt werde, so ein KKH-Sprecher zum DocCheck-Newsletter.
Ein kleiner Schritt über die Grenze bringt minus drei Prozent
Konkret würde die KKH ihren Versicherten gerne Rabatte bieten, und zwar nicht nur auf rezeptfreie OTC-Präparate, sondern auch auf rezeptpflichtige Ware. Dieses Ansinnen aber macht die Arzneimittelpreisverordnung zu Nichte. Auch eine Verrechnung der Zuzahlungen sei nicht möglich, so die KKH zu DocCheck. "Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage gab es für uns trotz der bisherigen guten Zusammenarbeit keine wirtschaftliche Alternative zu einer Zusammenarbeit mit einer niederländischen Versandapotheke", heißt es in dem Abschiedsbrief, der von Sanicare auszugsweise publik gemacht wurde. Die Konsequenz: Die Empfehlungen hinsichtlich des Medikamentenerwerbs, die die KKH ihren Mitgliedern zum Beispiel via Internetseite gibt, zeigen künftig in Richtung Niederlande. Was sich die KKH auch in Deutschland wünscht, illustriert die jetzt getroffene Vereinbarung mit der Europa-Apotheek im grenznahen Venlo: Drei Prozent Rabatt auf den Umsatz können KKH-Versicherte dort in Zukunft erhalten, mindestens 2,50 Euro, höchstens 15 Euro. Für Gering- bis Normalverdiener, die regelmäßig Rezepte benötigen, ist das durchaus beachtlich. Andere im Ausland ansässige Versandapotheken bieten ähnliche Preismodelle an, gegen die die deutsche Konkurrenz derzeit machtlos ist. Sanicare-Inhaber Johannes Mönter appelliert deswegen an die Bundesregierung, die rechtlichen Restriktionen zu lockern: "Das Beharren auf überholten Strukturen und alten Gesetzen im Gesundheitswesen ist marktwirtschaftlich ein Hemmschuh, der europapolitisch nicht zu rechtfertigen ist und sowohl zu Lasten der Patienten als auch der Anbieter und Kostenträger geht. Die KKH-Entscheidung ist dafür ein Paradebeispiel", so Mönter.
Kein guter Start fürs eRezept
Das Ganze ist deswegen ein über den Tag hinaus bedeutsamer Schritt, weil es sich letztlich auch um einen Rückschlag für den e-Health-Sektor, speziell für das elektronische Rezept handelt. Einer der Leidtragenden des KKH-Manövers ist das Unternehmen Careon.de, das einen Online-Medikamentenshop entwickelt hat, der sich in die Internetauftritte von Krankenkassen integrieren lässt. Einzige Apotheke hinter diesem Shop war bisher Sanicare, und die KKH war einst von Kassenseite eines der Aushängeschilder dieses Konstrukts. Auch nach dem Ausscheren der KKH nutzen allerdings weiterhin 15 Krankenkassen das Werkzeug. Erst Anfang des Jahres kam die neue bkk hinzu, was darauf hindeutet, dass der Schritt der Kaufmännischen nicht zwangsläufig das Stimmungsbild der ganzen Branche widerspiegelt. Prinzipiell ist natürlich auch denkbar, das Online-Werkzeug eines in die Kassenwebsite integrierten Arzneimittelportals mit anderen (holländischen?) Apotheken einzusetzen. Kein Kommentar dazu, heißt es bei der KKH.