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DocCheck bietet Zugang zu Medizin- und Gesundheits-Infos sowie medizinisch-wissenschaftlichen Fachinformationen zu Arzneimitteln und Medikamenten. Mit dem kostenlosen DocCheck Passwort bekommen Mediziner auf den Websites von Pharmaunternehmen und medizinisch-wissenschaftlichen Verlagen Zugang zu Informationen, die nur fuer Fachkreise bestimmt sind. Ob Information, Fortbildung oder Recherche - DocCheck bietet Heilberuflern neben dem Passwort eine Fülle interessanter Online-Services und Medizin-Websites.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen DocCheck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz "AGB" genannt) regeln vorbehaltlich besonderer Regelungen die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und der DocCheck® Medical Services GmbH (nachfolgend auch kurz "DocCheck®"). DocCheck® empfiehlt, diese AGB auszudrucken und sorgfältig aufzubewahren.

Präambel    
Die DocCheck® Medical Services GmbH, Vogelsanger Straße 66, D-50823 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 31 152 (nachfolgend "DocCheck") integriert einen Passwortschutz auf Websites, die Informationen für medizinische Fachkreise enthalten, vergibt Passwörter an berechtigte Personen und überprüft deren Identität, wenn sie auf die mit dem Passwortschutz versehenen Websites zugreifen wollen. DocCheck® verbindet auf diese Weise Anbieter und Nutzer medizinischer Fachinformationen.    

§ 1 Vertragsgegenstand    
Gegenstand dieser AGB ist die Zuteilung und Nutzung des DocCheck-Passworts, sowie die Nutzung der in §§ 5, 6, 7, 8 und 9 genannten DocCheck-Dienste.

§ 2 Nutzer, Zulassung    
(1) An den DocCheck-Diensten dürfen nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen teilnehmen, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in einer Ausbildung zu einem der vorgenannten Berufe befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen ("Nutzer").
(2) Voraussetzung für eine Teilnahme an den DocCheck-Diensten ist die Zulassung des Nutzers durch DocCheck®. Hierzu muss sich der Nutzer bei DocCheck® anmelden (www.doccheck.de/passwort) und die von DocCheck® abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Nutzer wird anschließend per eMail aufgefordert, einen geeigneten Nachweis darüber zu erbringen, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen. Üblicherweise erfolgt diese Überprüfung per Telefax.
(3) In der Regel wird der Nutzer von der erfolgten Zulassung und der Freischaltung seines selbstgewählten Passwortes per eMail benachrichtigt. Zulassung und Freischaltung sind kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. DocCheck® behält sich ferner vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen

a. falscher Angaben bei der Anmeldung
b. unbefugter Weitergabe des Passwortes oder
c. Missbrauchs der DocCheck-Dienste

jederzeit zu verweigern oder fristlos zurückzunehmen.
(4) Jeder Nutzer ist berechtigt, jederzeit schriftlich seine Anmeldung zurückzunehmen. In diesem Fall werden alle über den Nutzer bei DocCheck® gespeicherten Daten spätestens einen Monat nach vollständiger Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse, z.B. im Rahmen von Online-Studien und im Zusammenhang mit dem DocCheck-Kundenkonto gelöscht. Das DocCheck-Passwort bleibt grundsätzlich solange und soweit aktiviert, als dies für Zwecke der Vertragsabwicklung noch erforderlich ist.
(5) Die Zulassung erlischt automatisch, sobald eine der in Abs. 1 genannten Bedingungen weggefallen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, DocCheck® unverzüglich über den bevorstehenden oder bereits erfolgten Wegfall einer dieser Bedingungen zu informieren. Abs. 4 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 3 Gebrauch des Passwortes, Zugang    
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, das DocCheck-Passwort ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einzusetzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er trägt die ausschließliche Verantwortung für die Folgen eines unbefugten Gebrauchs. Der Kunde stellt DocCheck® von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die DocCheck® durch Verletzung dieser Pflichten entstehen.
(2) Der durch das Passwort gewährte Zugangsumfang ist abhängig von der Site-Policy der Informationsanbieter, die DocCheck® als Passwortsystem nutzen. Er kann je nach Berufsgruppe des Nutzers unterschiedlich sein. Der Nutzer verpflichtet sich, evtl. Einwände gegen die Site-Policy eines Anbieters mit diesem selbst zu verhandeln.

§ 4 DocCheck® Userdienste    
(1) DocCheck® bietet dem Nutzer eine Reihe von Userdiensten an, u.a. Kleinanzeigen, Foren, Online-Lexika (DocCheck® Flexikon, DocCheck® EBM Scout), Weblogs (DocCheck® Blog), Verschlüsselungszertifikate (DocCheck® Keys), Literatur-Recherche (DocCheck® LitBot), Web-to-Print (DocCheck® MediForms) und Homepage-Services (DocCheck® Homepages).
(2) Die Nutzung der Userdienste ist auf Privatpersonen beschränkt. Die gewerbliche Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung von DocCheck® ist ausgeschlossen.
(3) DocCheck® behält sich vor, in die Userdienste eingestellte Inhalte jederzeit ohne Zustimmung des betroffenen Nutzers zu kürzen, zusammenzufassen oder umzusortieren.
(4) DocCheck® ist darüber hinaus berechtigt, Inhalte zu sperren und zu löschen, insbesondere solche, die gewerblichen Charakter haben, gegen gesetzliche oder standesrechtliche oder presserechtliche Vorschriften verstoßen, sittenwidrigen Inhalts sind oder DocCheck® schaden können.
(5) DocCheck® behält sich vor, die von ihr angebotenen Userdienste jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder ganz einzustellen, z.B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen.
(6) Die Daten, die im Rahmen der Userdienste an DocCheck® übermittelt werden, werden von DocCheck® nur bis zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs gespeichert und danach gelöscht. DocCheck® fertigt von diesen Daten auch keine Sicherheitskopien, so dass der Nutzer sich selbst ausreichend gegen etwaige Datenverluste schützen muss.

§ 5 DocCheck Kundenkonto    
(1) Allen DocCheck® Nutzern wird automatisch bei der Zulassung ein DocCheck-Kundenkonto eingerichtet, das die Abrechnung von Vergütungen ermöglicht, die Nutzer im Rahmen verschiedener DocCheck-Dienste erwerben können. § 2 Abs. 3 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
(2) Das DocCheck-Kundenkonto ist kein Bankkonto, sondern dient ausschließlich der Erfassung und Dokumentation der persönlichen Vergütungsansprüche des Nutzers gegenüber DocCheck® aus der Erbringung von Leistungen im Rahmen der in § 6 genannten DocCheck® Dienste. Überweisungen und andere Zahlungstransaktionen können mit dem Kundenkonto nicht vorgenommen werden.
(3) Die Vergütungsansprüche werden auf dem Kundenkonto des Nutzers unverzinslich gesammelt. Von dort erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Quartalsende die Überweisung auf eine vom Nutzer zu benennende Bankverbindung. Ist der im Quartal angesammelte Betrag kleiner als 10 Euro oder ist keine Bankverbindung benannt, wird er nicht überwiesen, sondern in das Folgequartal vorgetragen.
(4) Der Nutzer kann die Höhe seines Vergütungsanspruches jederzeit über die DocCheck-Website abrufen. Der Zugriff erfolgt mittels DocCheck-Passwort. § 3 Abs. 1 gilt entsprechend für die Nummer des DocCheck-Kundenkontos.
(5) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Aufwandsentschädigungen ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Der Nutzer kann sein DocCheck-Kundenkonto jederzeit fristlos kündigen, indem er sich über die DocCheck-Website abmeldet. Die kostenlose Weiternutzung des DocCheck-Passwortes wird hiervon nicht berührt. Sind zum Zeitpunkt der Abmeldung noch Ansprüche auf Aufwandsentschädigung offen, werden sie dem Nutzer überwiesen, soweit sie 3 Euro übersteigen. Beträge bis zu 3 Euro werden als Verwaltungskosten einbehalten. § 2 Abs. 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(7) Die Nutzung des DocCheck® Prämiensystems (MediMiles) wird ergänzend durch eigene Geschäftsbedingungen geregelt, denen der Nutzer zur Anmeldung bei MediMiles zustimmen muss.
(8) Können Vergütungsansprüche nicht binnen 36 Monaten nach Gutschrift auf dem Kundenkonto ausgezahlt werden (wegen fehlender Angabe einer Bankverbindung oder wegen Nichtüberschreitung der 10 Euro-Grenze), so verfallen diese Vergütungsansprüche zum nächsten Quartalsende. Auf das Datum und den Umfang des Verfalls der Vergütungsansprüche wird rechtzeitig vor dem Verfallsdatum per eMail hingewiesen.

§ 6 DocCheck eMarketing Dienste  
(1) DocCheck® bietet dem Nutzer im Rahmen seiner Services die freiwillige Teilnahme an eMarketing Diensten an. Dazu zählen u.a. Online-Studien und Online-Marktforschung (DocCheck® Research) und Online-Direktmarketing (DocCheck® Mail).
(2) Der Nutzer entscheidet bei der Anmeldung von DocCheck, ob er an den DocCheck eMarketing Diensten teilnehmen möchte. Der Nutzer kann seine Zustimmung zur Teilnahme an  den DocCheck eMarketing jederzeit widerrufen, indem er über die DocCheck Website www.doccheck.de seine Einstellungen in seinem Datensatz ändert. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) Für die ordnungsgemäße Teilnahme an eMarketing Diensten erhält der Nutzer eine unterschiedliche Aufwandsentschädigung, wenn er ein DocCheck® Kundenkonto (§ 5) unterhält. Sie richtet sich nach dem ungefähren Zeitaufwand, der dem Nutzer entsteht und wird dem Nutzer ihm Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme mitgeteilt. §5 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Im Rahmen von DocCheck® Mail wird eine Aufwandsentschädigung nur für E-Mails gezahlt, die
    1.  im "Betreff" den Hinweis "DocCheck Mail" tragen und vom DocCheck Mailserver gesendet wurden
    2.  vom Nutzer geöffnet und durch Anklicken eines Links am Ende der eMail quittiert wurden
(5) Bei einigen eMarketing Diensten hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Aufwandsentschädigung an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Spendenquittungen können nur für Beträge ausgestellt werden, die im Einzelfall, d.h. pro Transaktion, mehr als 10 Euro betragen. Die Spendenquittungen werden nicht von DocCheck, sondern von der jeweiligen Organisation erstellt. Für Spenden von Kleinbeträgen - auch wenn sie in der Jahressumme einen Betrag von 10,- Euro überschreiten - können aus organisatorischen Gründen keine Spendenquittungen ausgestellt werden.
(6) DocCheck® wird im Rahmen von eMarketing Diensten erhobene Nutzerdaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer an Dritte weitergeben.
(7) Weitere Einzelheiten der Nutzung von eMarketing Diensten können ergänzend durch eigene Geschäftsbedingungen geregelt werden, die auf der Website des jeweiligen Dienstes veröffentlicht sind.

§ 7 DocCheck eMails    
(1) Um den DocCheck Passwort Service kostenfrei für den User anbieten zu können, werden alle Informationen, die die Daten, das Passwort und das Kundenkonto des Nutzers betreffen, per eMail kommuniziert. Mit der Beantragung des DocCheck Passwortes erklärt sich der Nutzer hiermit einverstanden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass DocCheck im Rahmen des angebotenen Services Info-Mails über Neuigkeiten bei DocCheck bzw. seinen Partnern per eMail an registrierte DocCheck User verschickt. Diese eMails umfassen in der Regel außergewöhnliche Ereignisse wie Messen, die Einführung neuer Services, Angebote über Sonderaktionen im DocCheck Shop, etc. Diese eMails können auch Werbung bzw. Produktwerbung enthalten. Der Nutzer kann diese eMails jederzeit abbestellen, indem er über die DocCheck Website "www.doccheck.de" seine DocCheck Einstellungen in seinem Datensatz ändert.

§ 8 DocCheck eCommerce Dienste    
Die Nutzung von eCommerce Diensten im Rahmen von DocCheck®, z.B. "DocCheck® Pro" und "DocCheck® Shop", wird ergänzend durch eigene Geschäftsbedingungen geregelt.

§ 9 DocCheck MediMiles    
(1) DocCheck bietet ein Prämiensystem im Internet an ("MediMiles®"). Voraussetzung für die Teilnahme am MediMiles-Programm ist die Registrierung als DocCheck-Teilnehmer sowie die Einrichtung eines MediMiles-Kontos (Account).
(2) Am MediMiles Programm kann jeder teilnehmen, der sich bei DocCheck registriert hat. Zur Registrierung berechtigt ist, unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz, jede natürliche Person, die mindestens beschränkt geschäftsfähig ist, jede Personenvereinigung sowie juristische Personen; der Prämienversand kann jedoch nur innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich erfolgen (vgl. § 9 (4)). Für bei DocCheck registrierte Teilnehmer wird nach der Anmeldung ein persönlicher MediMiles-Account einrichtet, welches u.a. den aktuellen MediMiles-Kontostand, die gesammelten MediMiles sowie die Partner, bei denen MediMiles erworben wurden, dokumentiert. Die Teilnahme am MediMiles-Programm ist kostenlos und für den Teilnehmer im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen mit keinerlei rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Kein Teilnehmer darf mehr als ein MediMiles Account unterhalten. Meldet ein Teilnehmer mehrere Konten an - sei es für sich selbst, sei es unbefugt für Dritte, sei es als Scheinkonten für nichtexistierende Personen oder auf sonstige Weise -, ist DocCheck berechtigt, alle unrechtmäßig eröffneten Konten zu löschen. Auf den gelöschten Konten verbuchte MediMiles verfallen. DocCheck behält sich weitere Schritte gegen den Teilnehmer vor. DocCheck kann die Registrierung eines Teilnehmers für das MediMiles-Programm ohne Begründung ablehnen.
(3) Mit der Teilnahme am MediMiles-Programm erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, bei den MediMiles-Partnern MediMiles zu sammeln. Die gesammelten MediMiles werden dem Teilnehmer auf seinem MediMiles-Account gutgeschrieben. Dies geschieht mittels Datenübertragung vom Partner an DocCheck. Die Transaktionen bzw. Interaktionen, für die MediMiles erworben werden können sowie die Anzahl der gutgeschriebenen MediMiles bestimmen sich nach den Bedingungen von DocCheck und den MediMiles-Partnern. Im Falle einer entgeltlichen Transaktion im Online-Bereich (z.B. Bestellungen über den DocCheck/Shop, bei denen keine MediMiles eingelöst werden) darf der Teilnehmer die hierfür gutgeschriebenen MediMiles als Dankeschön auch dann behalten, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, den Kauf des Gegenstandes beim MediMiles Partner zu widerrufen; auf § 9 (8) wird hingewiesen. MediMiles können bis zur endgültigen Einlösung, in Missbrauchsfällen auch noch später, storniert werden. Die Verwendung von MediMiles ist nur im Rahmen des MediMiles-Programms möglich. Die Umrechnung von MediMiles in einen Geldwert und dessen Auszahlung oder Verrechnung sind im Online-Bereich ausgeschlossen; dies gilt auch im Fall einer Kündigung der Mitgliedschaft. § 9 (6) bleibt unberührt. MediMiles können grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen werden. Die MediMiles sind während der Dauer der Mitgliedschaft bei DocCheck für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab Gutschrift gültig. Werden MediMiles während dieses Zeitraums nicht eingelöst, verfallen sie. Für den Fall der Kündigung gilt § 9 (8). Die Einlösung der MediMiles erfolgt nach dem "First In - First Out"-Prinzip, d.h. eingelöst werden immer die zuerst erworbenen (= zuerst endgültig gutgeschriebenen) MediMiles. Auf einigen Sites können nur bestimmte Berufsgruppen MediMiles sammeln. Eine Entscheidung über den jeweiligen Vergabe-Modus wird von den teilnehmenden Partnersites getroffen.
(4) Die gesammelten MediMiles können im virtuellen MediMiles-Prämienshop in Waren und Dienstleistungen ("Prämien") eingelöst werden. Hierzu zählen auch Einkaufsgutscheine sowie Angebote des DocCheck Shops. Prämien können zu den im virtuellen Prämienshop angegebenen Bedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen eingelöst werden. Sie können Einschränkungen unterliegen und nur nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden; auch die Summe der für eine Prämie einzulösenden MediMiles kann sich ändern. Die Prämien können nur innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich versandt werden; verfügt der Teilnehmer über keinen Wohnsitz in diesen Ländern, hat er bei der Prämienbestellung eine Lieferanschrift in Deutschland oder Österreich anzugeben. Der Teilnehmer kann MediMiles erst dann einlösen, wenn er ausreichend MediMiles zur Einlösung in eine Prämie gesammelt hat. Eine einmal eingelöste Prämie können nicht in MediMiles zurück- oder in eine andere Prämie umgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind die in § 9 (6) geregelten Fälle. Prämien, die ein Teilnehmer durch Einlösung missbräuchlich gesammelter MediMiles erlangt hat, können eingezogen werden. Eine Geldauszahlung für gesammelte MediMiles ist nicht möglich. Eingelöste Prämien stellen sog. "geldwerte Vorteile" dar und müssen vom Teilnehmer versteuert werden.
(5) Der Teilnehmer kann auf den MediMiles-Account zugreifen, nachdem er sich durch seinen Nutzernamen und sein Passwort gegenüber DocCheck identifiziert hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein DocCheck/Passwort sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. DocCheck steht nicht für vom Teilnehmer nicht autorisierte Verfügungen ein, die mit dem Passwort des Teilnehmers durchgeführt werden (vgl. § 3). Im Verhältnis des Teilnehmers zu DocCheck ist ausschließlich die DocCheck zuletzt bekanntgegebene eMail-Adresse des Teilnehmers verbindlich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, DocCheck eine neue eMail-Anschrift im Wege der Änderung seiner persönlichen Teilnehmerdaten unverzüglich bekanntzugeben. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen. Auf den MediMiles Account kann ausschließlich online zugegriffen werden; Kontoauszüge o.ä. werden nicht versandt.
(6) DocCheck gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass die Prämien frei von Fehlern sind und die zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Fehler deshalb aufgetreten ist, weil der Teilnehmer die Vorschriften über Behandlung oder Wartung der Prämie nicht eingehalten oder die Prämie selbst repariert hat. Soweit ein von DocCheck zu vertretender Mangel der Prämie vorliegt, ist DocCheck nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Teilnehmer DocCheck die beanstandete Prämie trotz einer entsprechenden Aufforderung nicht zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Ist DocCheck zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögern sich diese Rechtsbehelfe über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die DocCheck zu vertreten hat, oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, ist der Teilnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgabe der Prämie gegen Gutschrift der für diese Prämie eingelösten MediMiles auf dem MediMiles-Account) oder Minderung (entsprechende Gutschrift auf dem MediMiles-Account) zu verlangen. Jede weitere Haftung von DocCheck gegenüber dem Teilnehmer aufgrund von Mängeln der Prämie ist - vorbehaltlich der Regelung in § 9 (7) - ausgeschlossen.
(7) Schadenersatzansprüche gegen DocCheck sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, DocCheck hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultierten aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. DocCheck haftet in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
Soweit DocCheck dem Grunde nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das Schaden auslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von DocCheck grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Soweit die Haftung von DocCheck ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DocCheck.
DocCheck haften in keinem Fall für Schäden, die durch die MediMiles-Partner verursacht werden. Insbesondere ist DocCheck nicht verpflichtet, dem Teilnehmer aufgrund von Versäumnissen der MediMiles-Partner nicht gutgeschriebene MediMiles zu erstatten.
(8) DocCheck ist berechtigt, die Teilnahme am MediMiles Programm außerordentlich zu kündigen, wenn der Teilnehmer diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen zuwiderhandelt oder seine DocCheck Mitgliedschaft, die Möglichkeiten zum Sammeln von MediMiles oder das MediMiles-Programm missbraucht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Teilnehmer Leistungen der MediMiles-Partner regelmäßig storniert, mit MediMiles incentivierte Transaktionen bzw. Interaktionen, insbesondere Bestellungen, nur zum Schein vornimmt oder die Begleichung von Forderungen der MediMiles-Partner unberechtigterweise verweigert. Gleiches gilt für incentivierte Veröffentlichungen von Teilnehmern (z.B. Kommentare, Kasuistiken usw.) im Rahmen von Foren teilnehmender MediMiles-Partner, bei denen der Teilnehmer wiederholt durch Beiträge auffällt, welche den wissenschaftlichen, qualitativen und/oder formalen Ansprüchen dieser Foren nicht genügen. Eine ordentliche Kündigung durch DocCheck erfolgt mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am MediMiles-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per eMail (an info@medimiles.de, Betreff: "Kündigung") und unter Angabe des Nutzernamens und des Passworts zu erfolgen. Kündigt DocCheck oder der Teilnehmer, können MediMiles nicht mehr gutgeschrieben oder eingelöst werden; auf dem MediMiles-Account gesammelte MediMiles verfallen.
(9) Im Falle einer Änderung finden die neuen Allgemeinen Teilnahmebedingungen für den MediMiles-Service erst Anwendung, wenn (i) DocCheck den Teilnehmer per eMail von der Änderung in Kenntnis gesetzt hat und (ii) der Teilnehmer (a) seine Teilnahme am MediMiles-Programm nicht innerhalb einer Frist von einem (1) Monat nach dem Zugang der Änderung gem. § 9 (8) beendet oder (b) weiter mit MediMiles incentivierte Transaktionen tätigt.
(10) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand Köln. Ebenso wird Köln als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(11) DocCheck verarbeitet die personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. DocCheck ist befugt, jederzeit allen der DocCheck Gruppe angeschlossenen Unternehmen sowie Zulieferern und Organisationen, die das MediMiles-Programm unterstützen, Auskunft über MediMiles-Konten zu erteilen, sofern dies dem Zweck dient, die Verwaltung und das Serviceangebot sicherzustellen, und um alle Vorzüge, die die Teilnahme bietet, gewährleisten zu können. DocCheck ist berechtigt, mit der Erfüllung ihrer Leistungen im Rahmen des MediMiles-Programms Subunternehmer zu beauftragen. Daten des Teilnehmers werden an diese Dritten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung solcher Leistungen übermittelt.

§ 10 Verwendung von Daten, Datenschutz    

(1) DocCheck® räumt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. DocCheck® hat seine Mitarbeiter auf die Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Multimediagesetzes verpflichtet.

(2) DocCheck folgt in der Schweiz den Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG).

(3) Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall werden personenbezogene Daten des Nutzers (nachfolgend kurz "Daten") nur erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit dies im Rahmen der von dem Nutzer in Anspruch genommenen DocCheck-Dienste erforderlich ist. DocCheck® wird Daten grundsätzlich nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen und nur den berechtigten Stellen mitteilen. Darüber hinaus, z.B. bei Teilnahme an Online-Studien, wird DocCheck® Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Nutzers weitergeben.

(4) DocCheck® erstellt anonymisierte Zugriffsstatistiken, die über die Nutzungsfrequenz einzelner Internetangebote Auskunft geben. Eine kommerzielle Nutzung der Daten im Sinne eines "Adressverkaufs" findet bei DocCheck® nicht statt.

(5) Die Daten werden von DocCheck auf gesicherten Serversystemen gespeichert, die physisch in der Bundesrepublik Deutschland lokalisiert sind. Die bei DocCheck® gespeicherten Daten kann der Nutzer jederzeit unter Angabe seines Nutzernamens und Passwortes auf der DocCheck-Website abrufen.
(6) Weitere Einzelheiten finden Sie in den DocCheck Datenschutzrichtlinien.

§ 11 Haftungsausschluss    
(1) DocCheck® haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der DocCheck® oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet DocCheck® unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der DocCheck® verursacht wurden.
(2) DocCheck® haftet nicht für Schäden, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn, die dem Nutzer entstehen

a. durch fehlerhafte Wiedergabe nutzergesteuerter Angaben, wie zum Beispiel Anzeigen, Praxisdarstellungen oder Warenpräsentationen
b. durch nicht ordnungsgemäße Funktion von DocCheck-Diensten unabhängig von der Fehlerursache
c. durch fehlerhafte Datenübertragung und Druckersteuerung sowie durch Datenverluste oder
d. sonst im Zusammenhang mit der Nutzung von DocCheck®

es sei denn, diese Schäden beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der DocCheck®.
(3) Die Haftung von DocCheck® ist im Fall des Abs. 1 Satz 2 auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DocCheck® bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DocCheck® haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
(4) Vorbehaltlich spezieller Regelungen haftet DocCheck® für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(5) DocCheck® übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass der Nutzer im Falle der Nutzung von DocCheck-Diensten nicht seinerseits gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), das Markengesetz (MarkenG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt.
(6) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. DocCheck® übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.
(7) DocCheck® übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Dienstanbieter, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des DocCheck-eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.
(8) Für den von Nutzern oder sonst erkennbar von Dritten zusammengestellten Inhalt einzelner Websites, insbesondere auch für den Inhalt von Websites, zu denen DocCheck® lediglich einen Link herstellt, ist ausschließlich der betreffende Nutzer beziehungsweise Dritte verantwortlich. DocCheck® prüft Inhalte weder auf Vollständigkeit und Richtigkeit noch auf Vereinbarkeit mit Standesrecht.
(9) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der DocCheck®. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DocCheck® bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DocCheck® haftet nicht für Schäden die durch fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der DocCheck® verursacht worden sind.

§ 12 Gewerblicher Rechtsschutz    
(1) Alle DocCheck-Marken und -Logos sowie die Texte, Bilder und Illustrationen der DocCheck-Website (die "DocCheck Properties") sind umfassend geschützt und dürfen nicht geändert werden.
(2) Eine Nutzung der DocCheck-Properties in anderer Weise, als nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet, ist untersagt. Insbesondere dürfen DocCheck-Properties weder an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

§ 13 Rechtswahl    
Die Abwicklung der unter § 2 genannten Dienste sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

§ 14 Verschiedenes    
(1) DocCheck® behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. DocCheck® wird die Änderung umgehend allen Nutzern mitteilen. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Nutzer angenommen. DocCheck® wird die Nutzer auf diese Folge ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Änderung der AGB in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(2) Leistungsort und gegenüber Kaufleuten auch Gerichtsstand ist Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.


[Letzte Änderung: 15.08.2006 zu Köln]


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